Details
Original language | German |
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Qualification | Doctor of Laws |
Awarding Institution | |
Supervised by |
|
Date of Award | 16 Oct 2023 |
Place of Publication | Hannover |
Publication status | Published - 28 May 2024 |
Abstract
Sustainable Development Goals
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Hannover, 2024. 215 p.
Research output: Thesis › Doctoral thesis
}
TY - BOOK
T1 - Identitätsfeststellung bei Passlosigkeit im Asylverfahren
AU - Horn, Katrin E. von
PY - 2024/5/28
Y1 - 2024/5/28
N2 - Die Passlosigkeit von Asylantragsteller:innen stellte die Politik in den letzten Jahren vor große Herausforderungen. Im ersten Halbjahr 2023 verfügten etwa 52 Prozent der negativ beschiedenen Asylantragsteller:innen ab 18 Jahren über keine Identitätspapiere. Sobald Asylantragsteller:innen keinen Pass vorlegen, muss sich der Staat um alternative Identitätsprüfungsmaßnahmen bemühen. Neben den bewährten Maßnahmen zur Identitätsprüfung, wie der Vorlage anderer Urkunden und Unterlagen und der Anhörung, die ihrerseits primär von der Zusammenarbeit mit dem Asylantragsteller oder der Asylantragstellerin abhängig sind, etablierte der Gesetzgeber durch die Datenträgerauswertung nach § 15a AsylG im Jahr 2017 eine davon unabhängige Identitätsprüfungsmöglichkeit. Seitdem wird die Datenträgerauswertung auch regelmäßig zu Beginn des Asylverfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingesetzt. Dabei stellt die Datenträgerauswertung zwar einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme der Betroffenen dar. Dem stehen aber neben verschiedenen Kontrollmechanismen und dem Ultima-Ratio-Gedanken die gewichtigen Ziele der Missbrauchsabwehr und der Ermöglichung der Abschiebung entgegen. Insbesondere die Stärkung eines fairen und sorgfältigen Asylverfahrens und die Migrationssteuerung stellen hochrangige Gemeinwohlziele dar. Im Ergebnis genügt deshalb die Datenträgerauswertung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dennoch erscheint es mit Blick auf die Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die auch vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde, zielführend, dem Gesetzgeber und der Praxis Empfehlungen für die Anwendung der Maßnahmen mit auf den Weg zu geben.
AB - Die Passlosigkeit von Asylantragsteller:innen stellte die Politik in den letzten Jahren vor große Herausforderungen. Im ersten Halbjahr 2023 verfügten etwa 52 Prozent der negativ beschiedenen Asylantragsteller:innen ab 18 Jahren über keine Identitätspapiere. Sobald Asylantragsteller:innen keinen Pass vorlegen, muss sich der Staat um alternative Identitätsprüfungsmaßnahmen bemühen. Neben den bewährten Maßnahmen zur Identitätsprüfung, wie der Vorlage anderer Urkunden und Unterlagen und der Anhörung, die ihrerseits primär von der Zusammenarbeit mit dem Asylantragsteller oder der Asylantragstellerin abhängig sind, etablierte der Gesetzgeber durch die Datenträgerauswertung nach § 15a AsylG im Jahr 2017 eine davon unabhängige Identitätsprüfungsmöglichkeit. Seitdem wird die Datenträgerauswertung auch regelmäßig zu Beginn des Asylverfahrens vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingesetzt. Dabei stellt die Datenträgerauswertung zwar einen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme der Betroffenen dar. Dem stehen aber neben verschiedenen Kontrollmechanismen und dem Ultima-Ratio-Gedanken die gewichtigen Ziele der Missbrauchsabwehr und der Ermöglichung der Abschiebung entgegen. Insbesondere die Stärkung eines fairen und sorgfältigen Asylverfahrens und die Migrationssteuerung stellen hochrangige Gemeinwohlziele dar. Im Ergebnis genügt deshalb die Datenträgerauswertung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dennoch erscheint es mit Blick auf die Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die auch vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft wurde, zielführend, dem Gesetzgeber und der Praxis Empfehlungen für die Anwendung der Maßnahmen mit auf den Weg zu geben.
U2 - 10.15488/17405
DO - 10.15488/17405
M3 - Dissertation
CY - Hannover
ER -