Loading [MathJax]/extensions/tex2jax.js

Google Analytics rechtswidrig – oder kann die Einwilligung Googles Tracking-Dienst retten?

Research output: Contribution to journalArticleResearch

Authors

  • Jonathan Stoklas

Research Organisations

Details

Original languageGerman
Article number01099
JournalNewsdienst ZD-Aktuell
Volume2022
Issue number5
Publication statusPublished - Apr 2022

Abstract

Google Analytics ist der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Tracking-Dienst und oftmals elementarer Bestandteil digitaler Vermarktungskonzepte. Er wird für die Möglichkeiten, die Besucherzahlen und -interaktionen auf Webseiten zu analysieren, um Webseiten optimieren zu können, geschätzt. Gleichwohl steht der Dienst in der Kritik, nicht datenschutzkonform zu sein. So wurde zuletzt in verschiedenen Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden die Nutzung als rechtswidrig eingestuft, etwa durch die Aufsichtsbehörde in Österreich, in Frankreich sowie durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer Entscheidung gegen das EU-Parlament.

Cite this

Google Analytics rechtswidrig – oder kann die Einwilligung Googles Tracking-Dienst retten? / Stoklas, Jonathan.
In: Newsdienst ZD-Aktuell, Vol. 2022, No. 5, 01099, 04.2022.

Research output: Contribution to journalArticleResearch

Stoklas, Jonathan. / Google Analytics rechtswidrig – oder kann die Einwilligung Googles Tracking-Dienst retten?. In: Newsdienst ZD-Aktuell. 2022 ; Vol. 2022, No. 5.
Download
@article{64cb2d052122491cb403ca433744d181,
title = "Google Analytics rechtswidrig – oder kann die Einwilligung Googles Tracking-Dienst retten?",
abstract = "Google Analytics ist der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Tracking-Dienst und oftmals elementarer Bestandteil digitaler Vermarktungskonzepte. Er wird f{\"u}r die M{\"o}glichkeiten, die Besucherzahlen und -interaktionen auf Webseiten zu analysieren, um Webseiten optimieren zu k{\"o}nnen, gesch{\"a}tzt. Gleichwohl steht der Dienst in der Kritik, nicht datenschutzkonform zu sein. So wurde zuletzt in verschiedenen Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbeh{\"o}rden die Nutzung als rechtswidrig eingestuft, etwa durch die Aufsichtsbeh{\"o}rde in {\"O}sterreich, in Frankreich sowie durch den Europ{\"a}ischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer Entscheidung gegen das EU-Parlament.",
author = "Jonathan Stoklas",
year = "2022",
month = apr,
language = "Deutsch",
volume = "2022",
number = "5",

}

Download

TY - JOUR

T1 - Google Analytics rechtswidrig – oder kann die Einwilligung Googles Tracking-Dienst retten?

AU - Stoklas, Jonathan

PY - 2022/4

Y1 - 2022/4

N2 - Google Analytics ist der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Tracking-Dienst und oftmals elementarer Bestandteil digitaler Vermarktungskonzepte. Er wird für die Möglichkeiten, die Besucherzahlen und -interaktionen auf Webseiten zu analysieren, um Webseiten optimieren zu können, geschätzt. Gleichwohl steht der Dienst in der Kritik, nicht datenschutzkonform zu sein. So wurde zuletzt in verschiedenen Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden die Nutzung als rechtswidrig eingestuft, etwa durch die Aufsichtsbehörde in Österreich, in Frankreich sowie durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer Entscheidung gegen das EU-Parlament.

AB - Google Analytics ist der wohl bekannteste und am weitesten verbreitete Tracking-Dienst und oftmals elementarer Bestandteil digitaler Vermarktungskonzepte. Er wird für die Möglichkeiten, die Besucherzahlen und -interaktionen auf Webseiten zu analysieren, um Webseiten optimieren zu können, geschätzt. Gleichwohl steht der Dienst in der Kritik, nicht datenschutzkonform zu sein. So wurde zuletzt in verschiedenen Entscheidungen der Datenschutzaufsichtsbehörden die Nutzung als rechtswidrig eingestuft, etwa durch die Aufsichtsbehörde in Österreich, in Frankreich sowie durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) in einer Entscheidung gegen das EU-Parlament.

M3 - Artikel

VL - 2022

JO - Newsdienst ZD-Aktuell

JF - Newsdienst ZD-Aktuell

IS - 5

M1 - 01099

ER -