Generalanwalt beim EuGH: Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar

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  • Kai Korte

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Original languageGerman
Article number05580
JournalNewsdienst ZD-Aktuell
Volume11
Issue number21
Publication statusPublished - 2021

Abstract

Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. 18.11.‌2021 (Rs. C-793/19 und C-794/19) die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig befunden. Er hebt darin ausdrücklich hervor, dass auf Grund der Schwere des Grundrechtseingriffs eine solche Speicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sein könne.

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Generalanwalt beim EuGH: Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. / Korte, Kai.
In: Newsdienst ZD-Aktuell, Vol. 11, No. 21, 05580, 2021.

Research output: Contribution to journalArticleResearch

Korte, Kai. / Generalanwalt beim EuGH : Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar. In: Newsdienst ZD-Aktuell. 2021 ; Vol. 11, No. 21.
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TY - JOUR

T1 - Generalanwalt beim EuGH

T2 - Deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit EU-Recht vereinbar

AU - Korte, Kai

PY - 2021

Y1 - 2021

N2 - Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. 18.11.‌2021 (Rs. C-793/19 und C-794/19) die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig befunden. Er hebt darin ausdrücklich hervor, dass auf Grund der Schwere des Grundrechtseingriffs eine solche Speicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sein könne.

AB - Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen v. 18.11.‌2021 (Rs. C-793/19 und C-794/19) die deutsche Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig befunden. Er hebt darin ausdrücklich hervor, dass auf Grund der Schwere des Grundrechtseingriffs eine solche Speicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt sein könne.

M3 - Artikel

VL - 11

JO - Newsdienst ZD-Aktuell

JF - Newsdienst ZD-Aktuell

IS - 21

M1 - 05580

ER -