Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens

Research output: Book/ReportMonographResearchpeer review

Authors

  • Christian Holzmann

External Research Organisations

  • Brinkmann & Partner
View graph of relations

Details

Original languageGerman
Place of PublicationGöttingen
Number of pages211
ISBN (electronic)978-3-7370-1359-8
Publication statusPublished - 2022

Publication series

NameBeiträge zu Grundfragen des Rechts
Volume38

Abstract

Die sog. Fehleridentität bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentität führt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgeschäfts führt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zurück, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts gehört und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in § 47 InsO), der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Maßgaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verfügender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gemäß § 119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern nach § 38 InsO gleichgestellt

Cite this

Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens. / Holzmann, Christian.
Göttingen, 2022. 211 p. (Beiträge zu Grundfragen des Rechts; Vol. 38).

Research output: Book/ReportMonographResearchpeer review

Holzmann C. Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens. Göttingen, 2022. 211 p. (Beiträge zu Grundfragen des Rechts). doi: 10.14220/9783737013598
Holzmann, Christian. / Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens. Göttingen, 2022. 211 p. (Beiträge zu Grundfragen des Rechts).
Download
@book{dfad6e390a8f4883a5cbd41cb3115bbc,
title = "Die »Fehleridentit{\"a}t« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Ber{\"u}cksichtigung des Insolvenzverfahrens",
abstract = "Die sog. Fehleridentit{\"a}t bei der Anfechtung eines Rechtsgesch{\"a}fts wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentit{\"a}t f{\"u}hrt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgesch{\"a}fts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgesch{\"a}fts f{\"u}hrt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zur{\"u}ck, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts geh{\"o}rt und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in § 47 InsO), der Grundsatz der Gl{\"a}ubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Ma{\ss}gaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verf{\"u}gender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gem{\"a}{\ss} § 119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gew{\"o}hnlichen Insolvenzgl{\"a}ubigern nach § 38 InsO gleichgestellt",
author = "Christian Holzmann",
year = "2022",
doi = "10.14220/9783737013598",
language = "Deutsch",
isbn = "978-3-8471-1359-1",
series = "Beitr{\"a}ge zu Grundfragen des Rechts",

}

Download

TY - BOOK

T1 - Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens

AU - Holzmann, Christian

PY - 2022

Y1 - 2022

N2 - Die sog. Fehleridentität bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentität führt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgeschäfts führt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zurück, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts gehört und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in § 47 InsO), der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Maßgaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verfügender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gemäß § 119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern nach § 38 InsO gleichgestellt

AB - Die sog. Fehleridentität bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Eigenschaftsirrtums nach § 119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentität führt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgeschäfts führt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zurück, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts gehört und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in § 47 InsO), der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Maßgaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verfügender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gemäß § 119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern nach § 38 InsO gleichgestellt

U2 - 10.14220/9783737013598

DO - 10.14220/9783737013598

M3 - Monografie

SN - 978-3-8471-1359-1

T3 - Beiträge zu Grundfragen des Rechts

BT - Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens

CY - Göttingen

ER -