Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Research output: ThesisDoctoral thesis

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Original languageGerman
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  • Christian Wolf, Supervisor
Publication statusPublished - 2023

Abstract

Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. / Bähr, Robert.
2023.

Research output: ThesisDoctoral thesis

Bähr, R 2023, 'Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit', Leibniz University Hannover.
Bähr, R. (2023). Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. [Doctoral thesis, Leibniz University Hannover].
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TY - BOOK

T1 - Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

AU - Bähr, Robert

N1 - Dissertation

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

AB - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

KW - CETA

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KW - Investitionsschutzabkommen

M3 - Dissertation

ER -