Die eingriffsähnliche Vorwirkung auf Freiheitsrechte als Ansatz intertemporaler Freiheitssicherung: Zeitliche Entgrenzung des Eingriffs- und Rechtfertigungsmaßstabs für künftige Freiheitsbeschränkungen im Bereich des Klimaschutzes

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Authors

  • Felix Lücke
  • Thies Wahnschaffe
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Original languageGerman
Pages (from-to)1099-1109
JournalDie Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Volume2021
Issue number24
Publication statusPublished - 2021

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht lässt an den gesetzgeberischen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels „kein gutes Haar“. Der Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) ist in der Sache ein gehöriger „Paukenschlag“, der die politische Agenda nun verstärkt auf eine Forcierung der Klimaschutzbemühungen lenkt. Doch auch aus grundrechtsdogmatischer Perspektive wohnt der Entscheidung das Potenzial inne, die verfassungsrechtliche „Plattentektonik“ zu verschieben. Ob und inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts zur intertemporalen Freiheitssicherung in die überkommenen Grundrechtsgewährleistungen einordnen lassen, soll hier näher beleuchtet werden.

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TY - JOUR

T1 - Die eingriffsähnliche Vorwirkung auf Freiheitsrechte als Ansatz intertemporaler Freiheitssicherung

T2 - Zeitliche Entgrenzung des Eingriffs- und Rechtfertigungsmaßstabs für künftige Freiheitsbeschränkungen im Bereich des Klimaschutzes

AU - Lücke, Felix

AU - Wahnschaffe, Thies

PY - 2021

Y1 - 2021

N2 - Das Bundesverfassungsgericht lässt an den gesetzgeberischen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels „kein gutes Haar“. Der Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) ist in der Sache ein gehöriger „Paukenschlag“, der die politische Agenda nun verstärkt auf eine Forcierung der Klimaschutzbemühungen lenkt. Doch auch aus grundrechtsdogmatischer Perspektive wohnt der Entscheidung das Potenzial inne, die verfassungsrechtliche „Plattentektonik“ zu verschieben. Ob und inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts zur intertemporalen Freiheitssicherung in die überkommenen Grundrechtsgewährleistungen einordnen lassen, soll hier näher beleuchtet werden.

AB - Das Bundesverfassungsgericht lässt an den gesetzgeberischen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels „kein gutes Haar“. Der Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) ist in der Sache ein gehöriger „Paukenschlag“, der die politische Agenda nun verstärkt auf eine Forcierung der Klimaschutzbemühungen lenkt. Doch auch aus grundrechtsdogmatischer Perspektive wohnt der Entscheidung das Potenzial inne, die verfassungsrechtliche „Plattentektonik“ zu verschieben. Ob und inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts zur intertemporalen Freiheitssicherung in die überkommenen Grundrechtsgewährleistungen einordnen lassen, soll hier näher beleuchtet werden.

M3 - Artikel

VL - 2021

SP - 1099

EP - 1109

JO - Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)

JF - Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)

SN - 0029-859X

IS - 24

ER -