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Original language | German |
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Place of Publication | Hannover |
Publication status | Published - 2023 |
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Hannover, 2023. 436 p.
Research output: Thesis › Doctoral thesis
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TY - BOOK
T1 - Die Bundesversammlung zwischen Kür und Wahl
T2 - Verfassungsrechtliche Einordnung und Verfassungsfragen des Wahlverfahrens
AU - Eibach, Benedikt Ernst Rudolf
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion – der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG – die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentümlicher, demokratisch veredelter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie sei diese Wahl alles in allem eine Kür.Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind
AB - Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2014 erstmalig eingehend in zwei Urteilen mit der Bundesversammlung beschäftigt. Als reines Kreationsorgan habe es bei seiner einzigen Funktion – der Wahl des Bundespräsidenten gemäß Art. 54 GG – die besondere Würde des Amtes zu unterstreichen. Als ein eigentümlicher, demokratisch veredelter Rückgriff auf das Erbe der konstitutionellen Monarchie sei diese Wahl alles in allem eine Kür.Diese These kann verfassungsgeschichtlich nicht gestützt werden, vielmehr zeigen sich auch markante Parallelen zu einem Parlament. Die staatsrechtliche Analyse spricht in der Gesamtschau für eine Charakterisierung als »Organ mixtum compositum«. Als solches vereinigt das oberste Bundesorgan parlaments- und kürähnliche Elemente. Dies hat je nach Verfahrensstand im Ablauf einer Bundesversammlung weitreichende Folgen: Der Sitzungsleitung und den Mitgliedern sind unterschiedliche und umfassende Befugnisse u.a. in Bezug auf Antrags- und Ausspracherechte zuzugestehen, die künftig zu beachten sind
KW - Verfassungsgeschichte
KW - Bundestagspräsident
KW - Organ mixtum compositum
KW - Parlament
KW - Bundespräsident
KW - Bundesverfassungsgericht
KW - Parlamentarischer Rat
KW - Kreationsorgan
KW - Organ sui generis
KW - Staatsrecht
M3 - Dissertation
CY - Hannover
ER -