Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders

Research output: ThesisDoctoral thesis

Authors

  • Mirko Widdascheck
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Details

Original languageGerman
QualificationDoctor of Laws
Awarding Institution
Supervised by
  • Hermann Butzer, Supervisor
Publication statusPublished - 2018

Abstract

Der Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.

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Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders. / Widdascheck, Mirko.
2018.

Research output: ThesisDoctoral thesis

Widdascheck, M 2018, 'Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders', Doctor of Laws, Leibniz University Hannover.
Widdascheck, M. (2018). Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders. [Doctoral thesis, Leibniz University Hannover].
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TY - BOOK

T1 - Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders

AU - Widdascheck, Mirko

N1 - Dissertation

PY - 2018

Y1 - 2018

N2 - Der Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.

AB - Der Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.

KW - Rechtsschutz

KW - Sportschiedsgerichtsbarkeit

KW - Pechstein

M3 - Dissertation

ER -