Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen: Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln?

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

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Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)702-710
Seitenumfang9
FachzeitschriftJuristenzeitung
Jahrgang74
Ausgabenummer14
PublikationsstatusVeröffentlicht - 15 Juli 2019

Abstract

Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines »Rechts zum Rechtsverstoß« eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.

Zitieren

Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen: Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln? / Rademacher, Timo.
in: Juristenzeitung, Jahrgang 74, Nr. 14, 15.07.2019, S. 702-710.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Rademacher T. Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen: Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln? Juristenzeitung. 2019 Jul 15;74(14):702-710. doi: 10.1628/jz-2019-0251
Rademacher, Timo. / Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen : Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln?. in: Juristenzeitung. 2019 ; Jahrgang 74, Nr. 14. S. 702-710.
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TY - JOUR

T1 - Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen

T2 - Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln?

AU - Rademacher, Timo

PY - 2019/7/15

Y1 - 2019/7/15

N2 - Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines »Rechts zum Rechtsverstoß« eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.

AB - Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines »Rechts zum Rechtsverstoß« eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.

U2 - 10.1628/jz-2019-0251

DO - 10.1628/jz-2019-0251

M3 - Artikel

VL - 74

SP - 702

EP - 710

JO - Juristenzeitung

JF - Juristenzeitung

IS - 14

ER -