Details
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Seiten (von - bis) | 702-710 |
Seitenumfang | 9 |
Fachzeitschrift | Juristenzeitung |
Jahrgang | 74 |
Ausgabenummer | 14 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 15 Juli 2019 |
Abstract
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in: Juristenzeitung, Jahrgang 74, Nr. 14, 15.07.2019, S. 702-710.
Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel › Forschung
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TY - JOUR
T1 - Wenn neue Technologien altes Recht durchsetzen
T2 - Dürfen wir es unmöglich machen, rechtswidrig zu handeln?
AU - Rademacher, Timo
PY - 2019/7/15
Y1 - 2019/7/15
N2 - Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines »Rechts zum Rechtsverstoß« eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.
AB - Neue Technologien, welche die Einhaltung von Recht erzwingen können, finden zunehmend Verbreitung. Gleichzeitig verlieren die bisherigen verfassungsrechtlichen Argumentationsfiguren zur Abwehr solcher Strukturen unter den neuen Funktionsbedingungen leistungsfähiger künstlicher Intelligenz langsam an Überzeugungskraft. Dieser Beitrag eröffnet unter dem Suchbegriff eines »Rechts zum Rechtsverstoß« eine neue Argumentationslinie, die es ermöglichen soll, rechtsdurchsetzende Technologien auch in Zukunft wirkungsvoll und kriteriengeleitet einzuhegen.
U2 - 10.1628/jz-2019-0251
DO - 10.1628/jz-2019-0251
M3 - Artikel
VL - 74
SP - 702
EP - 710
JO - Juristenzeitung
JF - Juristenzeitung
IS - 14
ER -