Vor dem Gesetz: Gerichtsszenen von Lessing bis Kleist

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschungPeer-Review

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OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)217-232
Seitenumfang16
FachzeitschriftKleist-Jahrbuch
Jahrgang2022
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2022

Abstract

Im Jahre 1770 zeichnet der Kupferstecher Daniel Chodowiecki Rechtsgeschichte. Auf Tafel XXXIV zu Johann Bernhard Basedows ›Elementarwerk‹ demonstriert er frühe rechtsstaatliche Vorstellungen, denen Justizverfahren zu folgen haben: Auf die Gerichtsszene oben links kann als Strafmaßnahme das Spießrutenlaufen oder die öffentliche Stäupung am Pranger im zweiten Bild folgen; möglich ist 1770 aber auch noch die Todesstrafe, etwa durch Enthauptung oder den Strang mit anschließender Ausstellung auf dem Rad im dritten Kupfer; im vierten Panel werden Kerker- oder Festungshaft verbunden mit Karrenschieben oder Tortur dargestellt (Abb. 1). Bemerkenswert ist, dass Chodowieckis Kupfertafeln zum ›Elementarwerk‹ (Bd. 1, 1770) nicht einfach Basedows Text illustrieren, sondern dieser umgekehrt die offenbar zuvor in Auftrag gegebenen Bilder erläutert, um dann darüber hinauszugehen.

Zitieren

Vor dem Gesetz: Gerichtsszenen von Lessing bis Kleist. / Kosenina, Alexander.
in: Kleist-Jahrbuch, Jahrgang 2022, 2022, S. 217-232.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschungPeer-Review

Kosenina A. Vor dem Gesetz: Gerichtsszenen von Lessing bis Kleist. Kleist-Jahrbuch. 2022;2022:217-232. doi: 10.1007/978-3-662-66105-5_16
Kosenina, Alexander. / Vor dem Gesetz : Gerichtsszenen von Lessing bis Kleist. in: Kleist-Jahrbuch. 2022 ; Jahrgang 2022. S. 217-232.
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TY - JOUR

T1 - Vor dem Gesetz

T2 - Gerichtsszenen von Lessing bis Kleist

AU - Kosenina, Alexander

PY - 2022

Y1 - 2022

N2 - Im Jahre 1770 zeichnet der Kupferstecher Daniel Chodowiecki Rechtsgeschichte. Auf Tafel XXXIV zu Johann Bernhard Basedows ›Elementarwerk‹ demonstriert er frühe rechtsstaatliche Vorstellungen, denen Justizverfahren zu folgen haben: Auf die Gerichtsszene oben links kann als Strafmaßnahme das Spießrutenlaufen oder die öffentliche Stäupung am Pranger im zweiten Bild folgen; möglich ist 1770 aber auch noch die Todesstrafe, etwa durch Enthauptung oder den Strang mit anschließender Ausstellung auf dem Rad im dritten Kupfer; im vierten Panel werden Kerker- oder Festungshaft verbunden mit Karrenschieben oder Tortur dargestellt (Abb. 1). Bemerkenswert ist, dass Chodowieckis Kupfertafeln zum ›Elementarwerk‹ (Bd. 1, 1770) nicht einfach Basedows Text illustrieren, sondern dieser umgekehrt die offenbar zuvor in Auftrag gegebenen Bilder erläutert, um dann darüber hinauszugehen.

AB - Im Jahre 1770 zeichnet der Kupferstecher Daniel Chodowiecki Rechtsgeschichte. Auf Tafel XXXIV zu Johann Bernhard Basedows ›Elementarwerk‹ demonstriert er frühe rechtsstaatliche Vorstellungen, denen Justizverfahren zu folgen haben: Auf die Gerichtsszene oben links kann als Strafmaßnahme das Spießrutenlaufen oder die öffentliche Stäupung am Pranger im zweiten Bild folgen; möglich ist 1770 aber auch noch die Todesstrafe, etwa durch Enthauptung oder den Strang mit anschließender Ausstellung auf dem Rad im dritten Kupfer; im vierten Panel werden Kerker- oder Festungshaft verbunden mit Karrenschieben oder Tortur dargestellt (Abb. 1). Bemerkenswert ist, dass Chodowieckis Kupfertafeln zum ›Elementarwerk‹ (Bd. 1, 1770) nicht einfach Basedows Text illustrieren, sondern dieser umgekehrt die offenbar zuvor in Auftrag gegebenen Bilder erläutert, um dann darüber hinauszugehen.

U2 - 10.1007/978-3-662-66105-5_16

DO - 10.1007/978-3-662-66105-5_16

M3 - Artikel

VL - 2022

SP - 217

EP - 232

JO - Kleist-Jahrbuch

JF - Kleist-Jahrbuch

SN - 0722-8899

ER -

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