Verfassungsmäßigkeit, Organisation und Verfahren der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen: Reformüberlegungen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Autoren

  • Diana Böse
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Details

OriginalspracheDeutsch
QualifikationDoctor iuris
Gradverleihende Hochschule
Betreut von
  • Hermann Butzer, Betreuer*in
ErscheinungsortHannover
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2021

Abstract

Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen. Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen herangezogen und der sog. „berufs-rechtliche Überhang“ diskutiert. Die Darstellung endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe

Schlagwörter

    Sozialrecht, Ärztekammer Niedersachsen, Heilkammergesetz, Kammergesetz für die Heilberufe (HKG), Kammer- und Berufsrecht, Ärztliche Berufsgerichtsbarkeit, Heilberufekammergesetz, Ärztliches Berufsrecht, Verwaltungsrecht, Berufsrechtlicher Überhang

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TY - BOOK

T1 - Verfassungsmäßigkeit, Organisation und Verfahren der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen

T2 - Reformüberlegungen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe

AU - Böse, Diana

N1 - Dissertation

PY - 2021

Y1 - 2021

N2 - Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen. Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen herangezogen und der sog. „berufs-rechtliche Überhang“ diskutiert. Die Darstellung endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe

AB - Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen. Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in Niedersachsen herangezogen und der sog. „berufs-rechtliche Überhang“ diskutiert. Die Darstellung endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe

KW - Sozialrecht

KW - Ärztekammer Niedersachsen

KW - Heilkammergesetz

KW - Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)

KW - Kammer- und Berufsrecht

KW - Ärztliche Berufsgerichtsbarkeit

KW - Heilberufekammergesetz

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KW - Berufsrechtlicher Überhang

M3 - Dissertation

CY - Hannover

ER -