Überlegungen zu einer Kriminologie des Digitalen

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Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)294-307
FachzeitschriftKriminologisches Journal
Jahrgang2021
Ausgabenummer4
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2 Dez. 2021

Abstract

In den letzten Jahren wird vermehrt diskutiert, ob im Zuge der Digitalisierung die Etablierung einer Cyberkriminologie als neue eigene kriminologische Fachrichtung benötigt wird. Der Grundüberzeugung des vorliegenden Texts zufolge wird allerdings etwas mehr als eine „Cyberkriminologie“ benötigt, die sich mit den Bedingungen und den Besonderheiten jener Vorgänge befasst, die als „Straftaten im Internet“ angesprochen werden. Es wird eine umfassende „Kriminologie des Digitalen“ gebraucht, die die digitalisierungsbedingten gesellschaftlichen Umwandlungen als Ganzes in den Blick nimmt und sie in Verbindung mit Devianzkonzepten und Mechanismen sozialer Kontrolle und Prävention aufarbeitet. Im Fokus des Interesses der neuen kriminologischen Ausrichtung sollten der systemische Charakter des digitalen Netzes als relevante Makrostruktur stehen sowie die neuen Verhaltenssteuerungstechniken des Datentrackings und Datenratings.

Zitieren

Überlegungen zu einer Kriminologie des Digitalen. / Stefanopoulou, Georgia.
in: Kriminologisches Journal, Jahrgang 2021, Nr. 4, 02.12.2021, S. 294-307 .

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Stefanopoulou G. Überlegungen zu einer Kriminologie des Digitalen. Kriminologisches Journal. 2021 Dez 2;2021(4):294-307 .
Stefanopoulou, Georgia. / Überlegungen zu einer Kriminologie des Digitalen. in: Kriminologisches Journal. 2021 ; Jahrgang 2021, Nr. 4. S. 294-307 .
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TY - JOUR

T1 - Überlegungen zu einer Kriminologie des Digitalen

AU - Stefanopoulou, Georgia

PY - 2021/12/2

Y1 - 2021/12/2

N2 - In den letzten Jahren wird vermehrt diskutiert, ob im Zuge der Digitalisierung die Etablierung einer Cyberkriminologie als neue eigene kriminologische Fachrichtung benötigt wird. Der Grundüberzeugung des vorliegenden Texts zufolge wird allerdings etwas mehr als eine „Cyberkriminologie“ benötigt, die sich mit den Bedingungen und den Besonderheiten jener Vorgänge befasst, die als „Straftaten im Internet“ angesprochen werden. Es wird eine umfassende „Kriminologie des Digitalen“ gebraucht, die die digitalisierungsbedingten gesellschaftlichen Umwandlungen als Ganzes in den Blick nimmt und sie in Verbindung mit Devianzkonzepten und Mechanismen sozialer Kontrolle und Prävention aufarbeitet. Im Fokus des Interesses der neuen kriminologischen Ausrichtung sollten der systemische Charakter des digitalen Netzes als relevante Makrostruktur stehen sowie die neuen Verhaltenssteuerungstechniken des Datentrackings und Datenratings.

AB - In den letzten Jahren wird vermehrt diskutiert, ob im Zuge der Digitalisierung die Etablierung einer Cyberkriminologie als neue eigene kriminologische Fachrichtung benötigt wird. Der Grundüberzeugung des vorliegenden Texts zufolge wird allerdings etwas mehr als eine „Cyberkriminologie“ benötigt, die sich mit den Bedingungen und den Besonderheiten jener Vorgänge befasst, die als „Straftaten im Internet“ angesprochen werden. Es wird eine umfassende „Kriminologie des Digitalen“ gebraucht, die die digitalisierungsbedingten gesellschaftlichen Umwandlungen als Ganzes in den Blick nimmt und sie in Verbindung mit Devianzkonzepten und Mechanismen sozialer Kontrolle und Prävention aufarbeitet. Im Fokus des Interesses der neuen kriminologischen Ausrichtung sollten der systemische Charakter des digitalen Netzes als relevante Makrostruktur stehen sowie die neuen Verhaltenssteuerungstechniken des Datentrackings und Datenratings.

M3 - Artikel

VL - 2021

SP - 294

EP - 307

JO - Kriminologisches Journal

JF - Kriminologisches Journal

SN - 0341-1966

IS - 4

ER -