Schwarmfinanzierungs-Gesetzgebung zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht: Zur Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

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Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)169-175
FachzeitschriftZeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR
Jahrgang22
AusgabenummerSonderausgabe
PublikationsstatusVeröffentlicht - 16 Feb. 2022

Abstract

Die neue europäische Schwarmfinanzierungs-VO (ECSP-VO) stellt zahlreiche Anforderungen an den Schwarmfinanzierungsdienstleister. Eine ausdrückliche zivilrechtliche Vorgabe findet sich lediglich zur Haftung für ein fehlerhaftes Anlagebasisinformationsblatt nach Art. 24 ECSP-VO, wo auf das nationale Recht (§ 32d WpHG) verwiesen wird. Ob und inwiefern die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der ECSP-VO darüber hinaus zu einer zivilrechtlichen Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters führen, ist bislang offen. Dem soll hier nachgegangen werden.

Zitieren

Schwarmfinanzierungs-Gesetzgebung zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht: Zur Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters. / Buck-Heeb, Petra.
in: Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR, Jahrgang 22, Nr. Sonderausgabe, 16.02.2022, S. 169-175.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Buck-Heeb P. Schwarmfinanzierungs-Gesetzgebung zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht: Zur Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters. Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR. 2022 Feb 16;22(Sonderausgabe):169-175.
Buck-Heeb, Petra. / Schwarmfinanzierungs-Gesetzgebung zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht : Zur Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters. in: Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR. 2022 ; Jahrgang 22, Nr. Sonderausgabe. S. 169-175.
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TY - JOUR

T1 - Schwarmfinanzierungs-Gesetzgebung zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht

T2 - Zur Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters

AU - Buck-Heeb, Petra

PY - 2022/2/16

Y1 - 2022/2/16

N2 - Die neue europäische Schwarmfinanzierungs-VO (ECSP-VO) stellt zahlreiche Anforderungen an den Schwarmfinanzierungsdienstleister. Eine ausdrückliche zivilrechtliche Vorgabe findet sich lediglich zur Haftung für ein fehlerhaftes Anlagebasisinformationsblatt nach Art. 24 ECSP-VO, wo auf das nationale Recht (§ 32d WpHG) verwiesen wird. Ob und inwiefern die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der ECSP-VO darüber hinaus zu einer zivilrechtlichen Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters führen, ist bislang offen. Dem soll hier nachgegangen werden.

AB - Die neue europäische Schwarmfinanzierungs-VO (ECSP-VO) stellt zahlreiche Anforderungen an den Schwarmfinanzierungsdienstleister. Eine ausdrückliche zivilrechtliche Vorgabe findet sich lediglich zur Haftung für ein fehlerhaftes Anlagebasisinformationsblatt nach Art. 24 ECSP-VO, wo auf das nationale Recht (§ 32d WpHG) verwiesen wird. Ob und inwiefern die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der ECSP-VO darüber hinaus zu einer zivilrechtlichen Haftung des Schwarmfinanzierungsdienstleisters führen, ist bislang offen. Dem soll hier nachgegangen werden.

M3 - Artikel

VL - 22

SP - 169

EP - 175

JO - Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR

JF - Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht : BKR

SN - 1617-7223

IS - Sonderausgabe

ER -