Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten und die Wissenschaftsfreiheit: Eine Analyse auf der Grundlage empirischer Ergebnisse

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

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Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)203-224
Seitenumfang22
FachzeitschriftRechtstheorie
Jahrgang50
Ausgabenummer2
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Abstract

Bereits der Titel dieses Beitrags lässt es erkennen: Hier soll in methodischer Hinsicht etwas gewagt werden. Dieser Text ist keine rein theoretische Abhandlung zur Dogmatik der Wissenschaftsfreiheit, bezogen auf Forschungsdaten. Er ist auch keine Darstellung von empirischen Ergebnissen zu diesem aktuellen Thema, die sich auf eine Analyse der sozialen Welt beschränkt. Vielmehr wird hier der Versuch unternommen, Theorie und Empirie, genauer gesagt die normative und die soziale Welt, miteinander zu verschränken, um zu untersuchen, inwiefern sich in Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten in Zeiten der „data science“ auch ein Blick auf das Verfassungsrecht lohnen könnte. Für diesen methodischen Ansatz gibt es einen konkreten Anlass: Die Autorinnen haben an einem an der Leibniz Universität Hannover durchgeführten Forschungsprojekt über den praktischenUmgangmit Forschungsdaten mitgewirkt, bei dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu der Bedeutung von Forschungsdaten für ihre Forschung interviewt wurden. Wichtige Aspekte waren dabei, wem die Befragten die von ihnen erhobenen Daten zugänglich machen, mit wem sie diese also teilen, und welche Usancen und Regeln dafür in ihrem Fach und ihrer Scientific Community – also mit ihren Fachkolleginnen und -kollegen – bestehen. Dabei wurde deutlich, dass aus juristischer Sicht neben Fragen der Zuordnung von Daten und der Möglichkeit, subjektive Rechte an diesen Daten zu begründen – also neben Aspekten, die sich auf die einfachgesetzliche Rechtsposition einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen –, auch eine öffentlich-rechtliche Komponente betroffen zu sein scheint: die Wissenschaftsfreiheit.

Zitieren

Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten und die Wissenschaftsfreiheit: Eine Analyse auf der Grundlage empirischer Ergebnisse. / Barlösius, Eva; Knoke, Friederike.
in: Rechtstheorie, Jahrgang 50, Nr. 2, 2019, S. 203-224.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Barlösius E, Knoke F. Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten und die Wissenschaftsfreiheit: Eine Analyse auf der Grundlage empirischer Ergebnisse. Rechtstheorie. 2019;50(2):203-224. doi: 10.3790/rth.50.2.203
Barlösius, Eva ; Knoke, Friederike. / Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten und die Wissenschaftsfreiheit : Eine Analyse auf der Grundlage empirischer Ergebnisse. in: Rechtstheorie. 2019 ; Jahrgang 50, Nr. 2. S. 203-224.
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TY - JOUR

T1 - Regeln zum Umgang mit Forschungsdaten und die Wissenschaftsfreiheit

T2 - Eine Analyse auf der Grundlage empirischer Ergebnisse

AU - Barlösius, Eva

AU - Knoke, Friederike

N1 - Funding information: Die Autorinnen danken Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien und dort Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung im Recht, für wertvolle Anmerkungen und Hinweise

PY - 2019

Y1 - 2019

N2 - Bereits der Titel dieses Beitrags lässt es erkennen: Hier soll in methodischer Hinsicht etwas gewagt werden. Dieser Text ist keine rein theoretische Abhandlung zur Dogmatik der Wissenschaftsfreiheit, bezogen auf Forschungsdaten. Er ist auch keine Darstellung von empirischen Ergebnissen zu diesem aktuellen Thema, die sich auf eine Analyse der sozialen Welt beschränkt. Vielmehr wird hier der Versuch unternommen, Theorie und Empirie, genauer gesagt die normative und die soziale Welt, miteinander zu verschränken, um zu untersuchen, inwiefern sich in Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten in Zeiten der „data science“ auch ein Blick auf das Verfassungsrecht lohnen könnte. Für diesen methodischen Ansatz gibt es einen konkreten Anlass: Die Autorinnen haben an einem an der Leibniz Universität Hannover durchgeführten Forschungsprojekt über den praktischenUmgangmit Forschungsdaten mitgewirkt, bei dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu der Bedeutung von Forschungsdaten für ihre Forschung interviewt wurden. Wichtige Aspekte waren dabei, wem die Befragten die von ihnen erhobenen Daten zugänglich machen, mit wem sie diese also teilen, und welche Usancen und Regeln dafür in ihrem Fach und ihrer Scientific Community – also mit ihren Fachkolleginnen und -kollegen – bestehen. Dabei wurde deutlich, dass aus juristischer Sicht neben Fragen der Zuordnung von Daten und der Möglichkeit, subjektive Rechte an diesen Daten zu begründen – also neben Aspekten, die sich auf die einfachgesetzliche Rechtsposition einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen –, auch eine öffentlich-rechtliche Komponente betroffen zu sein scheint: die Wissenschaftsfreiheit.

AB - Bereits der Titel dieses Beitrags lässt es erkennen: Hier soll in methodischer Hinsicht etwas gewagt werden. Dieser Text ist keine rein theoretische Abhandlung zur Dogmatik der Wissenschaftsfreiheit, bezogen auf Forschungsdaten. Er ist auch keine Darstellung von empirischen Ergebnissen zu diesem aktuellen Thema, die sich auf eine Analyse der sozialen Welt beschränkt. Vielmehr wird hier der Versuch unternommen, Theorie und Empirie, genauer gesagt die normative und die soziale Welt, miteinander zu verschränken, um zu untersuchen, inwiefern sich in Bezug auf den Umgang mit Forschungsdaten in Zeiten der „data science“ auch ein Blick auf das Verfassungsrecht lohnen könnte. Für diesen methodischen Ansatz gibt es einen konkreten Anlass: Die Autorinnen haben an einem an der Leibniz Universität Hannover durchgeführten Forschungsprojekt über den praktischenUmgangmit Forschungsdaten mitgewirkt, bei dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu der Bedeutung von Forschungsdaten für ihre Forschung interviewt wurden. Wichtige Aspekte waren dabei, wem die Befragten die von ihnen erhobenen Daten zugänglich machen, mit wem sie diese also teilen, und welche Usancen und Regeln dafür in ihrem Fach und ihrer Scientific Community – also mit ihren Fachkolleginnen und -kollegen – bestehen. Dabei wurde deutlich, dass aus juristischer Sicht neben Fragen der Zuordnung von Daten und der Möglichkeit, subjektive Rechte an diesen Daten zu begründen – also neben Aspekten, die sich auf die einfachgesetzliche Rechtsposition einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beziehen –, auch eine öffentlich-rechtliche Komponente betroffen zu sein scheint: die Wissenschaftsfreiheit.

U2 - 10.3790/rth.50.2.203

DO - 10.3790/rth.50.2.203

M3 - Artikel

VL - 50

SP - 203

EP - 224

JO - Rechtstheorie

JF - Rechtstheorie

SN - 0034-1398

IS - 2

ER -