Originalsprache | Deutsch |
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Titel des Sammelwerks | Das neue Infektionsschutzrecht |
Herausgeber/-innen | Sebastian Kluckert |
Kapitel | 7.IV |
Auflage | 2 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2021 |
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Abstract
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Das neue Infektionsschutzrecht. Hrsg. / Sebastian Kluckert. 2. Aufl. 2021.
Publikation: Beitrag in Buch/Bericht/Sammelwerk/Konferenzband › Eintrag in Nachschlagewerk › Forschung › Peer-Review
}
TY - CHAP
T1 - Pandemiebedingte Informationsbedürfnisse im Arbeitsverhältnis
AU - Temming, Felipe José
PY - 2021
Y1 - 2021
N2 - Das Corona-Virus hält seit spätestens Januar 2020 die Welt in Atem und ist mit seinen vollen Auswirkungen in Deutschland angekommen. Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen zwei Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen. Aber auch das Arbeitsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts ist betroffen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor gewaltigen Herausforderungen, um der Krise Herr zu werden. Viele Arbeitgeber können aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit mehr anbieten. Viele Arbeitnehmer hingegen sind wegen behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung nicht fähig, die geschuldete Arbeit zu leisten. Die schulische und kindergärtliche Infrastruktur ist bis auf einen Notbetrieb wochenlang weggebrochen. Der Beitrag handelt von den Auswirkungen des IfSG auf das Arbeitsrecht und ordnet die Regelungen des IfSG in den arbeitsrechtlichen Kontext ein. Er beleuchtet insbesondere die in diesem Gesetz normierten Entschädigungs- und Datenschutzregelungen. Die Entschädigungsregelungen sehen Zahlungen für Arbeitnehmer u.a. in Fällen von Quarantäne oder einem beruflichen Tätigkeitsverbot vor. Neu sind auch Zahlungen für den Einkommensausfall, wenn Arbeitnehmer ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Kindergärten und Schulen geschlossen wurden.
AB - Das Corona-Virus hält seit spätestens Januar 2020 die Welt in Atem und ist mit seinen vollen Auswirkungen in Deutschland angekommen. Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen zwei Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur Folge, die insbesondere das Gesundheitswesen betreffende Krisenreaktionsmaßnahmen ermöglichen. Aber auch das Arbeitsrecht als Teil des Wirtschaftsrechts ist betroffen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen vor gewaltigen Herausforderungen, um der Krise Herr zu werden. Viele Arbeitgeber können aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit mehr anbieten. Viele Arbeitnehmer hingegen sind wegen behördlicher Maßnahmen oder Erkrankung nicht fähig, die geschuldete Arbeit zu leisten. Die schulische und kindergärtliche Infrastruktur ist bis auf einen Notbetrieb wochenlang weggebrochen. Der Beitrag handelt von den Auswirkungen des IfSG auf das Arbeitsrecht und ordnet die Regelungen des IfSG in den arbeitsrechtlichen Kontext ein. Er beleuchtet insbesondere die in diesem Gesetz normierten Entschädigungs- und Datenschutzregelungen. Die Entschädigungsregelungen sehen Zahlungen für Arbeitnehmer u.a. in Fällen von Quarantäne oder einem beruflichen Tätigkeitsverbot vor. Neu sind auch Zahlungen für den Einkommensausfall, wenn Arbeitnehmer ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil Kindergärten und Schulen geschlossen wurden.
M3 - Eintrag in Nachschlagewerk
BT - Das neue Infektionsschutzrecht
A2 - Kluckert, Sebastian
ER -