Kreditsicherheiten von Nahbereichspersonen: Insbesondere im Hinblick auf die Nahbereichsrechtsprechung und deren Anwendungsbereich

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Autoren

  • Julian Schüßler

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Details

OriginalspracheDeutsch
Gradverleihende Hochschule
Betreut von
  • Bernd Oppermann, Betreuer*in
ErscheinungsortHannover
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2023

Abstract

Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten

Schlagwörter

    Ausnutzung emotionaler Bindung, Verbesserungsvorschläge, Nahbereichsrechtsprechung, proximity jurisdiction, security interests, Gläubiger, loan agreements, Kreditsicherheiten, Personalsicherheiten, scope, Sicherungsgrundschulden, credit, consumer, Kredit, Darlehensverträge, exploitation of emotional attachment, Eigeninteresse, improvement proposals, Personalsicherheit, loan collateral, close personal proximity, enges persönliches Näheverhältnis, Anwendungsbereich, creditor, personal collateral, self-interest, Verbraucher

Zitieren

Kreditsicherheiten von Nahbereichspersonen: Insbesondere im Hinblick auf die Nahbereichsrechtsprechung und deren Anwendungsbereich. / Schüßler, Julian.
Hannover, 2023. 500 S.

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Schüßler, J. (2023). Kreditsicherheiten von Nahbereichspersonen: Insbesondere im Hinblick auf die Nahbereichsrechtsprechung und deren Anwendungsbereich. [Dissertation, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover].
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TY - BOOK

T1 - Kreditsicherheiten von Nahbereichspersonen

T2 - Insbesondere im Hinblick auf die Nahbereichsrechtsprechung und deren Anwendungsbereich

AU - Schüßler, Julian

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten

AB - Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten

KW - Ausnutzung emotionaler Bindung

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