Details
Originalsprache | Deutsch |
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Gradverleihende Hochschule | |
Betreut von |
|
Erscheinungsort | Hannover |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2023 |
Abstract
Schlagwörter
- Ausnutzung emotionaler Bindung, Verbesserungsvorschläge, Nahbereichsrechtsprechung, proximity jurisdiction, security interests, Gläubiger, loan agreements, Kreditsicherheiten, Personalsicherheiten, scope, Sicherungsgrundschulden, credit, consumer, Kredit, Darlehensverträge, exploitation of emotional attachment, Eigeninteresse, improvement proposals, Personalsicherheit, loan collateral, close personal proximity, enges persönliches Näheverhältnis, Anwendungsbereich, creditor, personal collateral, self-interest, Verbraucher
Zitieren
- Standard
- Harvard
- Apa
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- BibTex
- RIS
Hannover, 2023. 500 S.
Publikation: Qualifikations-/Studienabschlussarbeit › Dissertation
}
TY - BOOK
T1 - Kreditsicherheiten von Nahbereichspersonen
T2 - Insbesondere im Hinblick auf die Nahbereichsrechtsprechung und deren Anwendungsbereich
AU - Schüßler, Julian
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten
AB - Nach der Nahbereichsrechtsprechung sind Kreditsicherheiten von Angehörigen eines Darlehensnehmers sittenwidrig, wenn diese krass finanziell überfordert sind und kein Eigeninteresse am Kredit haben. Eine Ausnutzung von emotionaler Bindung durch den Gläubiger wird dabei vermutet. Diese Handhabung des BGH stellt der Autor vollumfänglich dar. Weiter unterbreitet er zahlreiche Verbesserungsvorschläge, beispielsweise zur Berechnung der krassen finanziellen Überforderung und zur Voraussetzung des engen persönlichen Näheverhältnisses. Darüber hinaus steckt er die Grenzen des Anwendungsbereichs ab, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher als Gläubiger oder auf Sicherungsgrundschulden sowie Darlehensverträge statt Personalsicherheiten
KW - Ausnutzung emotionaler Bindung
KW - Verbesserungsvorschläge
KW - Nahbereichsrechtsprechung
KW - proximity jurisdiction
KW - security interests
KW - Gläubiger
KW - loan agreements
KW - Kreditsicherheiten
KW - Personalsicherheiten
KW - scope
KW - Sicherungsgrundschulden
KW - credit
KW - consumer
KW - Kredit
KW - Darlehensverträge
KW - exploitation of emotional attachment
KW - Eigeninteresse
KW - improvement proposals
KW - Personalsicherheit
KW - loan collateral
KW - close personal proximity
KW - enges persönliches Näheverhältnis
KW - Anwendungsbereich
KW - creditor
KW - personal collateral
KW - self-interest
KW - Verbraucher
M3 - Dissertation
CY - Hannover
ER -