Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte

Publikation: Beitrag in Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandBeitrag in Buch/SammelwerkForschung

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OriginalspracheDeutsch
Titel des SammelwerksKrankheit und Recht
UntertitelEthische und juristische Perspektiven
Herausgeber/-innenSusanne Beck
Seiten101-133
PublikationsstatusVeröffentlicht - 23 Juli 2016

Abstract

Nicht erst durch das aufsehenerregende Urteil zur Beschneidung von Knaben des LG Köln ist deutlich geworden, dass die Rechtsanwendung im Bereich der Körperverletzungsdelikte auch nach jahrzehntelangen Debatten immer noch spektakuläre Kurswechsel ermöglicht. Gerade im Kontext ärztlichen Handelns wird die bisherige Auslegung der Körperverletzungsdelikte immer wieder hinterfragt und neu justiert. Derzeit ist etwa die Tatbestandsmäßigkeit rein psychischer Beeinträchtigungen verstärkt in den Fokus geraten, aber auch die Qualifikation von ärztlichen Heilbehandlungen als Körperverletzungen und die Konkretisierung bestimmter Voraussetzungen an eine wirksame Einwilligung bleiben weiterhin umstritten.

Zitieren

Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte. / Beck, Susanne.
Krankheit und Recht: Ethische und juristische Perspektiven. Hrsg. / Susanne Beck. 2016. S. 101-133.

Publikation: Beitrag in Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandBeitrag in Buch/SammelwerkForschung

Beck, S 2016, Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte. in S Beck (Hrsg.), Krankheit und Recht: Ethische und juristische Perspektiven. S. 101-133. https://doi.org/10.1007/978-3-662-52651-4_6
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TY - CHAP

T1 - Krankheitsbegriff im Kontext der Körperverletzungsdelikte

AU - Beck, Susanne

PY - 2016/7/23

Y1 - 2016/7/23

N2 - Nicht erst durch das aufsehenerregende Urteil zur Beschneidung von Knaben des LG Köln ist deutlich geworden, dass die Rechtsanwendung im Bereich der Körperverletzungsdelikte auch nach jahrzehntelangen Debatten immer noch spektakuläre Kurswechsel ermöglicht. Gerade im Kontext ärztlichen Handelns wird die bisherige Auslegung der Körperverletzungsdelikte immer wieder hinterfragt und neu justiert. Derzeit ist etwa die Tatbestandsmäßigkeit rein psychischer Beeinträchtigungen verstärkt in den Fokus geraten, aber auch die Qualifikation von ärztlichen Heilbehandlungen als Körperverletzungen und die Konkretisierung bestimmter Voraussetzungen an eine wirksame Einwilligung bleiben weiterhin umstritten.

AB - Nicht erst durch das aufsehenerregende Urteil zur Beschneidung von Knaben des LG Köln ist deutlich geworden, dass die Rechtsanwendung im Bereich der Körperverletzungsdelikte auch nach jahrzehntelangen Debatten immer noch spektakuläre Kurswechsel ermöglicht. Gerade im Kontext ärztlichen Handelns wird die bisherige Auslegung der Körperverletzungsdelikte immer wieder hinterfragt und neu justiert. Derzeit ist etwa die Tatbestandsmäßigkeit rein psychischer Beeinträchtigungen verstärkt in den Fokus geraten, aber auch die Qualifikation von ärztlichen Heilbehandlungen als Körperverletzungen und die Konkretisierung bestimmter Voraussetzungen an eine wirksame Einwilligung bleiben weiterhin umstritten.

U2 - 10.1007/978-3-662-52651-4_6

DO - 10.1007/978-3-662-52651-4_6

M3 - Beitrag in Buch/Sammelwerk

SN - 978-3-662-52650-7

SP - 101

EP - 133

BT - Krankheit und Recht

A2 - Beck, Susanne

ER -