Details
Originalsprache | Deutsch |
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Gradverleihende Hochschule | |
Betreut von |
|
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2023 |
Abstract
Schlagwörter
- OWiG, Haftstrafe, Public Enforcement, Compliance, Wettbewerbsrecht, Leniency Program, Innenregress, Kartellordnungswidrigkeiten, settlement, Kartellverfahrensrecht, Wirtschaftliche Einheit, Individualstrafen, Bußgeld, Private Enforcement, Kartellgeldbuße, Kronzeugenregelung, kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch, Kartellsanktionensystem, Kartellverbot, Verbandssanktionengesetz, Follow-on-Schadensersatzklage, Individualstrafe, Geldbuße, Kartellrecht, Kartellverstoß, Sanktion, Kartellanten, Kartellrechtsdurchsetzung, Kartellbußgeldrecht, Kartellabsprache, Leitungsperson, Ordungswidrigkeit, Wettbewerb, Hardcore-Kartell, Kartellsanktion
Zitieren
- Standard
- Harvard
- Apa
- Vancouver
- BibTex
- RIS
2023. 304 S.
Publikation: Qualifikations-/Studienabschlussarbeit › Dissertation
}
TY - BOOK
T1 - Hardcore-Kartelle zwischen Public und Private Enforcement
T2 - Effektivere Kartellrechtsdurchsetzung durch Individualstrafen?
AU - Hense, Ilona
N1 - Dissertation
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung
AB - Der Begriff des Hardcore-Kartells erfasst Absprachen zwischen Wettbewerbern über relevante Wettbewerbsparameter wie Preise, Produktionsmengen, Absatzgebiete oder Kundengruppen. Wegen der von ihnen ausgehenden besonderen Schädlichkeit für den Wettbewerb stellt sich die Frage nach einer effektiven Durchsetzung des Kartellverbots. Diese stützt sich auf das public enforcement, im Kern also die Ahndung durch Bußgelder, und das private enforcement, mithin die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Kartellgeschädigte. Ob darüber hinaus die Einführung einer Individualstrafe das Ziel der effektiveren Kartellrechtsdurchsetzung erreichen kann, ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung
KW - OWiG
KW - Haftstrafe
KW - Public Enforcement
KW - Compliance
KW - Wettbewerbsrecht
KW - Leniency Program
KW - Innenregress
KW - Kartellordnungswidrigkeiten
KW - settlement
KW - Kartellverfahrensrecht
KW - Wirtschaftliche Einheit
KW - Individualstrafen
KW - Bußgeld
KW - Private Enforcement
KW - Kartellgeldbuße
KW - Kronzeugenregelung
KW - kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch
KW - Kartellsanktionensystem
KW - Kartellverbot
KW - Verbandssanktionengesetz
KW - Follow-on-Schadensersatzklage
KW - Individualstrafe
KW - Geldbuße
KW - Kartellrecht
KW - Kartellverstoß
KW - Sanktion
KW - Kartellanten
KW - Kartellrechtsdurchsetzung
KW - Kartellbußgeldrecht
KW - Kartellabsprache
KW - Leitungsperson
KW - Ordungswidrigkeit
KW - Wettbewerb
KW - Hardcore-Kartell
KW - Kartellsanktion
M3 - Dissertation
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