Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht

Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandMonografieForschung

Autoren

  • Patrick Christian Otto
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Details

OriginalspracheDeutsch
ErscheinungsortBaden-Baden
Seitenumfang423
Auflage1.
ISBN (elektronisch)978-3-8452-9395-0
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Publikationsreihe

NameHannoversches Forum der Rechtswissenschaften
Band42

Abstract

Bedarf es im VwVfG neben der seit Jahrzehnten kodifizierten Zusicherung in § 38 VwVfG einer verbindlichen Auskunft zur rechtlichen Vorabklärung von zukünftigen Sachverhalten? Dieser Fragestellung widmet sich die vorliegende Dissertation. Wesentliche Erkenntnisse werden zunächst durch eine vergleichende Darstellung und Analyse der verbindlichen Auskunft im Steuerrecht nach § 89 Abs. 2 AO sowie des Bauvorbescheids nach § 73 Abs. 1 S. 1 NBauO erlangt. Der Vergleich macht deutlich, dass gerade der Vorbescheid ein überaus wirkungsvolles Instrument zur verbindlichen Vorabklärung zukünftiger Sachverhalte ist. Er hat sich gerade im Baurecht bewährt. Ausgehend von dieser Erkenntnis wird weiter danach gefragt, inwieweit die Erteilung verbindlicher Auskünfte im allgemeinen Verwaltungsrecht in Gestalt eines Vorbescheids bereits de lege lata möglich ist bzw. ob sogar ein Anspruch auf die Erteilung einer Positiv- oder Negativauskunft besteht. Die Untersuchung mündet schließlich in die Präsentation eines Gesetzgebungsvorschlags für eine verbindliche Auskunft in einem neuen § 25a VwVfG

Schlagwörter

    general administrative law, Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG, administration, VerwaltungsverfahrensG, Verwaltungsverfahren, administrative law, Allgemeines Verwaltungsrecht, administrative procedure, Verwaltung, German Administrative Procedure Act, Verwaltungsrecht

Zitieren

Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht. / Otto, Patrick Christian.
1. Aufl. Baden-Baden, 2019. 423 S. (Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften; Band 42).

Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandMonografieForschung

Otto, PC 2019, Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht. Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften, Bd. 42, 1. Aufl., Baden-Baden. https://doi.org/10.5771/9783845293950
Otto, P. C. (2019). Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht. (1. Aufl.) (Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften; Band 42). https://doi.org/10.5771/9783845293950
Otto PC. Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht. 1. Aufl. Baden-Baden, 2019. 423 S. (Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften). doi: 10.5771/9783845293950
Otto, Patrick Christian. / Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht. 1. Aufl. Baden-Baden, 2019. 423 S. (Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften).
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TY - BOOK

T1 - Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht

AU - Otto, Patrick Christian

PY - 2019

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AB - Bedarf es im VwVfG neben der seit Jahrzehnten kodifizierten Zusicherung in § 38 VwVfG einer verbindlichen Auskunft zur rechtlichen Vorabklärung von zukünftigen Sachverhalten? Dieser Fragestellung widmet sich die vorliegende Dissertation. Wesentliche Erkenntnisse werden zunächst durch eine vergleichende Darstellung und Analyse der verbindlichen Auskunft im Steuerrecht nach § 89 Abs. 2 AO sowie des Bauvorbescheids nach § 73 Abs. 1 S. 1 NBauO erlangt. Der Vergleich macht deutlich, dass gerade der Vorbescheid ein überaus wirkungsvolles Instrument zur verbindlichen Vorabklärung zukünftiger Sachverhalte ist. Er hat sich gerade im Baurecht bewährt. Ausgehend von dieser Erkenntnis wird weiter danach gefragt, inwieweit die Erteilung verbindlicher Auskünfte im allgemeinen Verwaltungsrecht in Gestalt eines Vorbescheids bereits de lege lata möglich ist bzw. ob sogar ein Anspruch auf die Erteilung einer Positiv- oder Negativauskunft besteht. Die Untersuchung mündet schließlich in die Präsentation eines Gesetzgebungsvorschlags für eine verbindliche Auskunft in einem neuen § 25a VwVfG

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M3 - Monografie

SN - 978-3-8487-5201-0

T3 - Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften

BT - Die verbindliche Auskunft im allgemeinen Verwaltungsrecht

CY - Baden-Baden

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