Details
Originalsprache | Deutsch |
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Erscheinungsort | Berlin |
Seitenumfang | 308 |
ISBN (elektronisch) | 9783631802922, 9783631802915, 9783631802908 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2019 |
Publikationsreihe
Name | Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa |
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Band | 42 |
Abstract
Zitieren
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Berlin, 2019. 308 S. (Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa; Band 42).
Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/Konferenzband › Monografie › Forschung › Peer-Review
}
TY - BOOK
T1 - Die Rechtsbeständigkeit von Steuerverwaltungsakten und finanzgerichtlichen Urteilen bei Verstößen gegen Unionsrecht
AU - Sobanski, Sven
PY - 2019
Y1 - 2019
N2 - Das Unionsrecht enthält in vielfältiger Weise Vorgaben für das deutsche Steuerrecht. Werden diese Vorgaben bei Erlass eines Steuerverwaltungsakts oder eines finanzgerichtlichen Urteils nicht hinreichend beachtet, etwa indem eine unionsrechtswidrige Norm angewendet wird, stellt sich die Frage, ob dieser Verstoß gegen Unionsrecht auch nach Eintritt der Bestandskraft bzw. Rechtskraft korrigiert werden kann. Dieser Frage nimmt sich der Autor an und zeigt, dass deren Beantwortung maßgeblich davon abhängt, ob es sich um einen Beihilfeverstoß oder einen Verstoß gegen eine andere Norm des Unionsrechts handelt. Bei Beihilfeverstößen tritt weder Bestandskraft noch Rechtskraft ein. Bei anderen Verstößen gegen Unionsrecht kommt es lediglich zu kleineren Modifikationen der deutschen Regelungen.
AB - Das Unionsrecht enthält in vielfältiger Weise Vorgaben für das deutsche Steuerrecht. Werden diese Vorgaben bei Erlass eines Steuerverwaltungsakts oder eines finanzgerichtlichen Urteils nicht hinreichend beachtet, etwa indem eine unionsrechtswidrige Norm angewendet wird, stellt sich die Frage, ob dieser Verstoß gegen Unionsrecht auch nach Eintritt der Bestandskraft bzw. Rechtskraft korrigiert werden kann. Dieser Frage nimmt sich der Autor an und zeigt, dass deren Beantwortung maßgeblich davon abhängt, ob es sich um einen Beihilfeverstoß oder einen Verstoß gegen eine andere Norm des Unionsrechts handelt. Bei Beihilfeverstößen tritt weder Bestandskraft noch Rechtskraft ein. Bei anderen Verstößen gegen Unionsrecht kommt es lediglich zu kleineren Modifikationen der deutschen Regelungen.
U2 - 10.3726/b16174
DO - 10.3726/b16174
M3 - Monografie
SN - 9783631802694
SN - 3631802692
T3 - Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa
BT - Die Rechtsbeständigkeit von Steuerverwaltungsakten und finanzgerichtlichen Urteilen bei Verstößen gegen Unionsrecht
CY - Berlin
ER -