Details
Originalsprache | Deutsch |
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Qualifikation | Doctor iuris |
Gradverleihende Hochschule | |
Betreut von |
|
Datum der Verleihung des Grades | 13 Juli 2023 |
Erscheinungsort | Hannover |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 29 Feb. 2024 |
Abstract
Ziele für nachhaltige Entwicklung
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Hannover, 2024. 440 S.
Publikation: Qualifikations-/Studienabschlussarbeit › Dissertation
}
TY - BOOK
T1 - Die Kontrolle der betreuungsrechtlichen Vermögensverwaltung
T2 - eine rechtliche und empirische Analyse
AU - Peikert, Andreas David
PY - 2024/2/29
Y1 - 2024/2/29
N2 - Durch die Schaffung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung hat der deutsche Gesetzgeber einen Teil seiner aus dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Pflicht, Sorge für hilfsbedürftige Bürger zu tragen, auf Einzelpersonen übertragen. Die daraus entstandene Verantwortung zur Überwachung der rechtlichen Betreuer im Rahmen der Vermögenssorge sollte im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Funktionsweise und Wirksamkeit untersucht werden. Dazu wurde das Betreuungsrecht vor und nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 analysiert. Ergänzt wurden die so gewonnenen Erkenntnisse durch eine empirische Untersuchung von Betreuungsbehörden-, Betreuungsgerichts- und Strafakten. Die vorhandenen Kontrollinstrumente im Betreuungsrecht sind sowohl vor als auch nach der genannten Reform lückenhaft und lassen tatgeneigten Betreuern die Chance, sich am Vermögen der von ihnen betreuten Personen zu bereichern. Gerade bei familiären-ehrenamtlichen Betreuern zieht sich der Staat aus der Fürsorgeverantwortung zurück. Die empirische Untersuchung zeigte keine ausreichenden Unterschiede zwischen beruflichen Betreuern und familiären-ehrenamtlichen Betreuern, die die festgestellten Unterscheidungen in der Kontrolldichte rechtfertigen könnten
AB - Durch die Schaffung des Rechtsinstituts der rechtlichen Betreuung hat der deutsche Gesetzgeber einen Teil seiner aus dem Sozialstaatsprinzip abzuleitenden Pflicht, Sorge für hilfsbedürftige Bürger zu tragen, auf Einzelpersonen übertragen. Die daraus entstandene Verantwortung zur Überwachung der rechtlichen Betreuer im Rahmen der Vermögenssorge sollte im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Funktionsweise und Wirksamkeit untersucht werden. Dazu wurde das Betreuungsrecht vor und nach dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 analysiert. Ergänzt wurden die so gewonnenen Erkenntnisse durch eine empirische Untersuchung von Betreuungsbehörden-, Betreuungsgerichts- und Strafakten. Die vorhandenen Kontrollinstrumente im Betreuungsrecht sind sowohl vor als auch nach der genannten Reform lückenhaft und lassen tatgeneigten Betreuern die Chance, sich am Vermögen der von ihnen betreuten Personen zu bereichern. Gerade bei familiären-ehrenamtlichen Betreuern zieht sich der Staat aus der Fürsorgeverantwortung zurück. Die empirische Untersuchung zeigte keine ausreichenden Unterschiede zwischen beruflichen Betreuern und familiären-ehrenamtlichen Betreuern, die die festgestellten Unterscheidungen in der Kontrolldichte rechtfertigen könnten
U2 - 10.15488/16366
DO - 10.15488/16366
M3 - Dissertation
CY - Hannover
ER -