Details
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Erscheinungsort | Tübingen |
Seitenumfang | 535 |
ISBN (elektronisch) | 9783161619014 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2023 |
Publikationsreihe
Name | Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht |
---|---|
Herausgeber (Verlag) | Mohr Siebeck |
Band | 195 |
ISSN (Print) | 0722-7574 |
ISSN (elektronisch) | 2568-7255 |
Abstract
Schlagwörter
- CETA, Alternative Streitbeilegung, internationale Gerichtsbarkeit, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID-Übereinkommen, Freihandelsabkommen, Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht, internationaler Investitionsschutz, Investor-Staat-Streitbeilegung, Investitionsschutzabkommen
Zitieren
- Standard
- Harvard
- Apa
- Vancouver
- BibTex
- RIS
Tübingen, 2023. 535 S. (Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht; Band 195).
Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/Konferenzband › Monografie › Forschung › Peer-Review
}
TY - BOOK
T1 - Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit
AU - Bähr, Robert
PY - 2023
Y1 - 2023
N2 - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen
AB - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen
KW - CETA
KW - Alternative Streitbeilegung
KW - internationale Gerichtsbarkeit
KW - ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit
KW - ICSID-Übereinkommen
KW - Freihandelsabkommen
KW - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
KW - internationaler Investitionsschutz
KW - Investor-Staat-Streitbeilegung
KW - Investitionsschutzabkommen
U2 - 10.1628/978-3-16-161901-4
DO - 10.1628/978-3-16-161901-4
M3 - Monografie
SN - 978-3-16-161725-6
T3 - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
BT - Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit
CY - Tübingen
ER -