Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Forschungs-netzwerk anzeigen

Details

OriginalspracheDeutsch
Gradverleihende Hochschule
Betreut von
  • Christian Wolf, Betreuer*in
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2023

Abstract

Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

Schlagwörter

    CETA, Alternative Streitbeilegung, internationale Gerichtsbarkeit, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID-Übereinkommen, Freihandelsabkommen, Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht, internationaler Investitionsschutz, Investor-Staat-Streitbeilegung, Investitionsschutzabkommen

Zitieren

Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. / Bähr, Robert.
2023.

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Bähr, R 2023, 'Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit', Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
Bähr, R. (2023). Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit. [Dissertation, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover].
Download
@phdthesis{1626827a33d347ff9643b92e7cc837ae,
title = "Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit",
abstract = "Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz f{\"u}r ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erkl{\"a}rtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert B{\"a}hr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-{\"U}bereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verhei{\ss}en. Als Ma{\ss}stab f{\"u}r die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso h{\"o}her m{\"u}ssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.Inhalts{\"u}bersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenw{\"a}rtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsma{\ss}stabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsma{\ss}stab f{\"u}r die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-{\"U}bereinkommen A. Das ICSID-{\"U}bereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-{\"U}bereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Ma{\ss}stab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische {\"U}bersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-{\"U}bereinkommen",
keywords = "CETA, Alternative Streitbeilegung, internationale Gerichtsbarkeit, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID-{\"U}bereinkommen, Freihandelsabkommen, Ver{\"o}ffentlichungen zum Verfahrensrecht, internationaler Investitionsschutz, Investor-Staat-Streitbeilegung, Investitionsschutzabkommen",
author = "Robert B{\"a}hr",
note = "Dissertation",
year = "2023",
language = "Deutsch",
school = "Gottfried Wilhelm Leibniz Universit{\"a}t Hannover",

}

Download

TY - BOOK

T1 - Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

AU - Bähr, Robert

N1 - Dissertation

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

AB - Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.InhaltsübersichtEinleitung A. ProblemaufrissB. Das Untersuchungsziel und die strukturelle HerangehensweiseC. Der gegenwärtige Stand der Rechtssetzung Kapitel 1 Die Begriffsbestimmungen und die Festlegung des Bewertungsmaßstabs A. Das RechtsstaatsprinzipB. Der Begriff der internationalen Investor-Staat-StreitbeilegungC. Der Bewertungsmaßstab für die Untersuchung unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips Kapitel 2 Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit nach dem ICSID-Übereinkommen A. Das ICSID-Übereinkommen von 1965B. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor einem ICSID-SchiedsgerichtC. Die Kritik am Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen Kapitel 3 Die Investor-Staat-Streitbeilegung nach dem CETA A. Die Zuordnung des CETA-Gerichts am Maßstab des unionsrechtlichen GerichtsbegriffsB. Das Gutachten 1/17 des EuGHs zur Vereinbarkeit der Regelungen des CETA-Investitionsschutzkapitels mit der UnionsrechtsordnungC. Das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren vor dem CETA-Gericht Ergebnis der Untersuchung A. Zusammenfassung und ThesenB. Tabellarische Übersicht zum Vergleich der Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren nach dem CETA und dem ICSID-Übereinkommen

KW - CETA

KW - Alternative Streitbeilegung

KW - internationale Gerichtsbarkeit

KW - ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit

KW - ICSID-Übereinkommen

KW - Freihandelsabkommen

KW - Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht

KW - internationaler Investitionsschutz

KW - Investor-Staat-Streitbeilegung

KW - Investitionsschutzabkommen

M3 - Dissertation

ER -