Die Cyberversicherung: Zur Versicherbarkeit von Lösegeldern bei Ransomware und Bußgeldern im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Autoren

  • Jonathan Eggen

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Details

OriginalspracheDeutsch
QualifikationDoctor iuris
Gradverleihende Hochschule
Betreut von
  • Jan Dirk Lüttringhaus, Betreuer*in
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2023

Abstract

Cybersicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung. Um die Chancen der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, müssen allerdings auch die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar sein. Zunehmend verschlüsseln kriminelle Hacker mittels Ransomware Daten und Computersysteme von Unternehmen. Für die Freigabe fordern sie hohe Lösegelder oder drohen mit der Veröffentlichung sensibler Kundeninformationen. Legt die Attacke zugleich einen Datenschutzverstoß offen, können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in Millionenhöhe verhängen.
Die Versicherungsbranche hat auf diese Entwicklung reagiert: Am Markt sind unterschiedliche Deckungskonzepte für Lösegelder bei Ransomware und Bußgelder im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen zu finden. Allerdings ist nach derzeitigem Stand offen, ob derartige Risiken überhaupt versicherbar sein können. Im versicherungsrechtlichen Schrifttum gehen die Stimmen dazu weit auseinander und eine einschlägige Rechtsprechung gibt es bislang nicht.
An dieser Stelle setzt die vorliegende Arbeit an. Der Autor untersucht die rechtlichen Grenzen der Versicherbarkeit von Lösegeldern und Bußgeldzahlungen im Kontext der Cyberversicherung. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und inwieweit Versicherungsschutz auf diesem wirtschaftlich bedeutenden Risikofeld rechtlich zulässig sein kann. Mit Blick auf das allgemeine Bürgerliche Recht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Sanktionenrecht und das Internationale Privatrecht wird dabei ein rechtsdogmatisch fundierter und mit den Bedürfnissen der Versicherungspraxis korrespondierender Rahmen zur Deckung von Schäden durch Löse- und Bußgelder in der Cyberversicherung entwickelt.
Die Untersuchung richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Mitarbeiter bei Versicherern, an Versicherungsmakler und an Versicherungsnehmer.

Zitieren

Die Cyberversicherung: Zur Versicherbarkeit von Lösegeldern bei Ransomware und Bußgeldern im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen. / Eggen, Jonathan.
2023. 296 S.

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

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year = "2023",
language = "Deutsch",
school = "Gottfried Wilhelm Leibniz Universit{\"a}t Hannover",

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TY - BOOK

T1 - Die Cyberversicherung

T2 - Zur Versicherbarkeit von Lösegeldern bei Ransomware und Bußgeldern im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen

AU - Eggen, Jonathan

N1 - Dissertation

PY - 2023

Y1 - 2023

N2 - Cybersicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung. Um die Chancen der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, müssen allerdings auch die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar sein. Zunehmend verschlüsseln kriminelle Hacker mittels Ransomware Daten und Computersysteme von Unternehmen. Für die Freigabe fordern sie hohe Lösegelder oder drohen mit der Veröffentlichung sensibler Kundeninformationen. Legt die Attacke zugleich einen Datenschutzverstoß offen, können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in Millionenhöhe verhängen.Die Versicherungsbranche hat auf diese Entwicklung reagiert: Am Markt sind unterschiedliche Deckungskonzepte für Lösegelder bei Ransomware und Bußgelder im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen zu finden. Allerdings ist nach derzeitigem Stand offen, ob derartige Risiken überhaupt versicherbar sein können. Im versicherungsrechtlichen Schrifttum gehen die Stimmen dazu weit auseinander und eine einschlägige Rechtsprechung gibt es bislang nicht.An dieser Stelle setzt die vorliegende Arbeit an. Der Autor untersucht die rechtlichen Grenzen der Versicherbarkeit von Lösegeldern und Bußgeldzahlungen im Kontext der Cyberversicherung. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und inwieweit Versicherungsschutz auf diesem wirtschaftlich bedeutenden Risikofeld rechtlich zulässig sein kann. Mit Blick auf das allgemeine Bürgerliche Recht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Sanktionenrecht und das Internationale Privatrecht wird dabei ein rechtsdogmatisch fundierter und mit den Bedürfnissen der Versicherungspraxis korrespondierender Rahmen zur Deckung von Schäden durch Löse- und Bußgelder in der Cyberversicherung entwickelt.Die Untersuchung richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Mitarbeiter bei Versicherern, an Versicherungsmakler und an Versicherungsnehmer.

AB - Cybersicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung. Um die Chancen der Digitalisierung vollständig ausschöpfen zu können, müssen allerdings auch die mit ihr verbundenen Risiken beherrschbar sein. Zunehmend verschlüsseln kriminelle Hacker mittels Ransomware Daten und Computersysteme von Unternehmen. Für die Freigabe fordern sie hohe Lösegelder oder drohen mit der Veröffentlichung sensibler Kundeninformationen. Legt die Attacke zugleich einen Datenschutzverstoß offen, können die Aufsichtsbehörden Bußgelder in Millionenhöhe verhängen.Die Versicherungsbranche hat auf diese Entwicklung reagiert: Am Markt sind unterschiedliche Deckungskonzepte für Lösegelder bei Ransomware und Bußgelder im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen zu finden. Allerdings ist nach derzeitigem Stand offen, ob derartige Risiken überhaupt versicherbar sein können. Im versicherungsrechtlichen Schrifttum gehen die Stimmen dazu weit auseinander und eine einschlägige Rechtsprechung gibt es bislang nicht.An dieser Stelle setzt die vorliegende Arbeit an. Der Autor untersucht die rechtlichen Grenzen der Versicherbarkeit von Lösegeldern und Bußgeldzahlungen im Kontext der Cyberversicherung. Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und inwieweit Versicherungsschutz auf diesem wirtschaftlich bedeutenden Risikofeld rechtlich zulässig sein kann. Mit Blick auf das allgemeine Bürgerliche Recht, das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, das Sanktionenrecht und das Internationale Privatrecht wird dabei ein rechtsdogmatisch fundierter und mit den Bedürfnissen der Versicherungspraxis korrespondierender Rahmen zur Deckung von Schäden durch Löse- und Bußgelder in der Cyberversicherung entwickelt.Die Untersuchung richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis, insbesondere an Mitarbeiter bei Versicherern, an Versicherungsmakler und an Versicherungsnehmer.

M3 - Dissertation

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