Der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung: Zur primär- und verfassungsrechtlichen Fundierung eines der wettbewerblichen Strukturierung entzogenen Bereichs staatlicher Aufgabenerfüllung im Vergabe-, Kartell- und Beihilfenrecht

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Autoren

  • Nikolas Werner Eisentraut
Forschungs-netzwerk anzeigen

Details

OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)981-986
FachzeitschriftEuropäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW)
Jahrgang33
Ausgabenummer21
PublikationsstatusVeröffentlicht - 8 Nov. 2022

Abstract

Im Bereich der Eigenerledigung findet keine Ausschreibung statt, das Vergaberecht greift nicht. So unmittelbar zugänglich der Gehalt des Grundsatzes der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung auf den ersten Blick erscheint, so schwierig gestaltet sich seine Anwendung in der Rechtspraxis. Die Frage, wie weit der vom Vergabewettbewerb exkludierte Bereich reicht, ist Gegenstand fortwährenden Streits. Erschwerend tritt hinzu, dass der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung bis heute auf keinem gefestigten primär- und verfassungsrechtlichen Fundament steht, das die Diskussion um seine Reichweite leiten könnte. Der Beitrag ergründet die Herkunft des Grundsatzes und fundiert ihn primär- und verfassungsrechtlich. Auf dieser Basis lassen sich Leitlinien für die Auslegung und Anwendung des einfachen Vergaberechts, aber auch des Kartell- und Beihilfenrechts gewinnen.

Schlagwörter

    Vergaberecht, Eigenerledigung, Inhouse, Instate, Verwaltungsautonomie

Fachgebiet (basierend auf ÖFOS 2012)

  • SOZIALWISSENSCHAFTEN
  • Rechtswissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Europarecht

Zitieren

Der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung: Zur primär- und verfassungsrechtlichen Fundierung eines der wettbewerblichen Strukturierung entzogenen Bereichs staatlicher Aufgabenerfüllung im Vergabe-, Kartell- und Beihilfenrecht. / Eisentraut, Nikolas Werner.
in: Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW), Jahrgang 33, Nr. 21, 08.11.2022, S. 981-986.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Download
@article{0a765bf69ae04d0d8127b1dfa5bd4356,
title = "Der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung: Zur prim{\"a}r- und verfassungsrechtlichen Fundierung eines der wettbewerblichen Strukturierung entzogenen Bereichs staatlicher Aufgabenerf{\"u}llung im Vergabe-, Kartell- und Beihilfenrecht",
abstract = "Im Bereich der Eigenerledigung findet keine Ausschreibung statt, das Vergaberecht greift nicht. So unmittelbar zug{\"a}nglich der Gehalt des Grundsatzes der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung auf den ersten Blick erscheint, so schwierig gestaltet sich seine Anwendung in der Rechtspraxis. Die Frage, wie weit der vom Vergabewettbewerb exkludierte Bereich reicht, ist Gegenstand fortw{\"a}hrenden Streits. Erschwerend tritt hinzu, dass der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung bis heute auf keinem gefestigten prim{\"a}r- und verfassungsrechtlichen Fundament steht, das die Diskussion um seine Reichweite leiten k{\"o}nnte. Der Beitrag ergr{\"u}ndet die Herkunft des Grundsatzes und fundiert ihn prim{\"a}r- und verfassungsrechtlich. Auf dieser Basis lassen sich Leitlinien f{\"u}r die Auslegung und Anwendung des einfachen Vergaberechts, aber auch des Kartell- und Beihilfenrechts gewinnen.",
keywords = "Vergaberecht, Eigenerledigung, Inhouse, Instate, Verwaltungsautonomie",
author = "Eisentraut, {Nikolas Werner}",
year = "2022",
month = nov,
day = "8",
language = "Deutsch",
volume = "33",
pages = "981--986",
number = "21",

}

Download

TY - JOUR

T1 - Der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung

T2 - Zur primär- und verfassungsrechtlichen Fundierung eines der wettbewerblichen Strukturierung entzogenen Bereichs staatlicher Aufgabenerfüllung im Vergabe-, Kartell- und Beihilfenrecht

AU - Eisentraut, Nikolas Werner

PY - 2022/11/8

Y1 - 2022/11/8

N2 - Im Bereich der Eigenerledigung findet keine Ausschreibung statt, das Vergaberecht greift nicht. So unmittelbar zugänglich der Gehalt des Grundsatzes der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung auf den ersten Blick erscheint, so schwierig gestaltet sich seine Anwendung in der Rechtspraxis. Die Frage, wie weit der vom Vergabewettbewerb exkludierte Bereich reicht, ist Gegenstand fortwährenden Streits. Erschwerend tritt hinzu, dass der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung bis heute auf keinem gefestigten primär- und verfassungsrechtlichen Fundament steht, das die Diskussion um seine Reichweite leiten könnte. Der Beitrag ergründet die Herkunft des Grundsatzes und fundiert ihn primär- und verfassungsrechtlich. Auf dieser Basis lassen sich Leitlinien für die Auslegung und Anwendung des einfachen Vergaberechts, aber auch des Kartell- und Beihilfenrechts gewinnen.

AB - Im Bereich der Eigenerledigung findet keine Ausschreibung statt, das Vergaberecht greift nicht. So unmittelbar zugänglich der Gehalt des Grundsatzes der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung auf den ersten Blick erscheint, so schwierig gestaltet sich seine Anwendung in der Rechtspraxis. Die Frage, wie weit der vom Vergabewettbewerb exkludierte Bereich reicht, ist Gegenstand fortwährenden Streits. Erschwerend tritt hinzu, dass der Grundsatz der Ausschreibungsfreiheit der Eigenerledigung bis heute auf keinem gefestigten primär- und verfassungsrechtlichen Fundament steht, das die Diskussion um seine Reichweite leiten könnte. Der Beitrag ergründet die Herkunft des Grundsatzes und fundiert ihn primär- und verfassungsrechtlich. Auf dieser Basis lassen sich Leitlinien für die Auslegung und Anwendung des einfachen Vergaberechts, aber auch des Kartell- und Beihilfenrechts gewinnen.

KW - Vergaberecht

KW - Eigenerledigung

KW - Inhouse

KW - Instate

KW - Verwaltungsautonomie

M3 - Artikel

VL - 33

SP - 981

EP - 986

JO - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW)

JF - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW)

IS - 21

ER -