Datenschutz contra Forschungsfreiheit – Kontroverse zweier Grundrechte in der Wissenschaft

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Autoren

  • Marlene Delventhal

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Details

OriginalspracheDeutsch
Aufsatznummer00021
FachzeitschriftNewsdienst ZD-Aktuell
Jahrgang12
Ausgabenummer1
PublikationsstatusVeröffentlicht - Jan. 2022

Abstract

Der folgende Beitrag thematisiert die Spannung zwischen dem Schutz der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG auf der einen und Freiheit von Wissenschaft und Forschung aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG auf der anderen Seite. Wie ein Beschluss des OLG München aus dem Jahr 2020 zeigt, gibt es zB Fälle, in denen das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung das Forschungsgeheimnis überwiegt und somit die Forschungsfreiheit begrenzt.

Zitieren

Datenschutz contra Forschungsfreiheit – Kontroverse zweier Grundrechte in der Wissenschaft. / Delventhal, Marlene.
in: Newsdienst ZD-Aktuell, Jahrgang 12, Nr. 1, 00021, 01.2022.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Delventhal, Marlene. / Datenschutz contra Forschungsfreiheit – Kontroverse zweier Grundrechte in der Wissenschaft. in: Newsdienst ZD-Aktuell. 2022 ; Jahrgang 12, Nr. 1.
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TY - JOUR

T1 - Datenschutz contra Forschungsfreiheit – Kontroverse zweier Grundrechte in der Wissenschaft

AU - Delventhal, Marlene

PY - 2022/1

Y1 - 2022/1

N2 - Der folgende Beitrag thematisiert die Spannung zwischen dem Schutz der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG auf der einen und Freiheit von Wissenschaft und Forschung aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG auf der anderen Seite. Wie ein Beschluss des OLG München aus dem Jahr 2020 zeigt, gibt es zB Fälle, in denen das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung das Forschungsgeheimnis überwiegt und somit die Forschungsfreiheit begrenzt.

AB - Der folgende Beitrag thematisiert die Spannung zwischen dem Schutz der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG auf der einen und Freiheit von Wissenschaft und Forschung aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG auf der anderen Seite. Wie ein Beschluss des OLG München aus dem Jahr 2020 zeigt, gibt es zB Fälle, in denen das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung das Forschungsgeheimnis überwiegt und somit die Forschungsfreiheit begrenzt.

M3 - Artikel

VL - 12

JO - Newsdienst ZD-Aktuell

JF - Newsdienst ZD-Aktuell

IS - 1

M1 - 00021

ER -