Das Vergütungssystem nach den §§ 54 ff. UrhG: eine Darstellung und Analyse der Entwicklung nebst Ausblick

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Autoren

  • Christoph Bobzien

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Details

OriginalspracheDeutsch
QualifikationDoctor iuris
Gradverleihende Hochschule
Betreut von
  • Nikolaus Forgó, Betreuer*in
Datum der Verleihung des Grades9 Apr. 2019
ErscheinungsortHannover
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2019

Abstract

Das grundsätzlich dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht findet gemäß § 53 UrhG beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Einschränkung in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Als Ausgleich für diesen Rechtsverlust sind in den §§ 54 ff. UrhG Vergütungsansprüche (eine Kombination von Geräte-, Medien- und Betreiberabgabe) zugunsten der Urheber vorgesehen. Bisherige Untersuchungen zur Entwicklung dieses Vergütungssystems beziehen sich zumeist nur auf einzelne Entwicklungsstadien und nicht auf den gesamten Entwicklungszeitraum oder lassen hinsichtlich der Darstellung und Analyse der Gesamtentwicklung eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Argumenten, die im Rahmen der die Entwicklung begleitenden Diskussionen vorgetragen wurden, sowie den verschiedenen Entwurfsstadien vermissen. Beides ist jedoch notwendig, um die Entwicklung des Systems voll erfassen und würdigen zu können. Es wird daher die Entwicklung des Vergütungssystems von den ersten Diskussionen zum Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) in den 1950 Jahren bis zu dessen heutiger Ausgestaltung dargestellt und losgelöst von den späteren tatsächlichen Entwicklungen analysiert. Neben einem Blick auf die Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ein Blick auf die europäische Ebene in Form einer Darstellung und Analyse der dort im Hinblick auf die Vergütungssysteme der Mitgliedsstaaten relevanten Entwicklungen und eine Untersuchung der Auswirkungen dieser auf das deutsche Vergütungssystem. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Richtlinie2001/29/EG und der zu dieser ergangenen Rechtsprechung des EuGH. Basierend auf den vorherigen Untersuchungsergebnissen erfolgt ein Ausblick in Bezug auf die mögliche künftige Ausgestaltung des Vergütungssystems mit einem konkreten Anpassungsvorschlag. Dieser hat unter anderem die künftige Erfassung von Cloud- Speicherdiensten durch das Vergütungssystem zum Gegenstand. Die Untersuchung zeigt, dass bereits im Rahmen der ersten Diskussionen in den 1950 Jahren und der in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung Vorgaben entwickelt wurden, die nicht nur für die Anfänge des gesetzlich geregelten Vergütungssystems von Relevanz waren, sondern es auch noch heute sind. Zudem zeigt sie, dass seit mehr als 30 Jahren keine wesentliche Überarbeitung der Vergütungsansprüche stattgefunden hat. Daher existieren grundlegende Defizite, die bereits seit über 30 Jahren bestehen, auch heute noch. Dies ist insbesondere im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle, in deren Rahmen relevante Vervielfältigungen erfolgen und die über die bestehenden Vergütungsansprüche kaum oder gar nicht zu erfassen sind, problematisch. Außerdem zeigt die Untersuchung, dass die bisherige Entwicklung des Vergütungssystems insgesamt einen Trend erkennen lässt, nach dem die Rechte der Urheber zu Gunsten der Vergütungsschuldner nicht immer angemessen zur Geltung kamen und auch weiterhin kommen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die dem Grundgesetz zu entnehmenden Vorgaben dar, sondern ist darüber hinaus auch problematisch in Bezug auf die Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG. Erforderlich sind daher wesentliche Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Konkret zu nennen sind beispielsweise die Einführung von gesetzlichen Rückerstattungsansprüchen sowie die Berücksichtigung von Eigenarten bestimmter Nutzer der vergütungsrelevanten Geräte und Medien. Darüber hinaus erscheint die Einführung von zu mehr Transparenz führenden Regelungen sowie eines neuen Vergütungsanspruchs bezüglich des Anbietens von elektronischen Diensten, in deren Rahmen die Anfertigung von relevanten Vervielfältigungen in einem erheblichen Ausmaß zu erwarten ist, sinnvoll.

Zitieren

Das Vergütungssystem nach den §§ 54 ff. UrhG: eine Darstellung und Analyse der Entwicklung nebst Ausblick. / Bobzien, Christoph.
Hannover, 2019. 349 S.

Publikation: Qualifikations-/StudienabschlussarbeitDissertation

Bobzien, C 2019, 'Das Vergütungssystem nach den §§ 54 ff. UrhG: eine Darstellung und Analyse der Entwicklung nebst Ausblick', Doctor iuris, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Hannover. https://doi.org/10.15488/4967
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author = "Christoph Bobzien",
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T1 - Das Vergütungssystem nach den §§ 54 ff. UrhG

T2 - eine Darstellung und Analyse der Entwicklung nebst Ausblick

AU - Bobzien, Christoph

PY - 2019

Y1 - 2019

N2 - Das grundsätzlich dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht findet gemäß § 53 UrhG beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Einschränkung in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Als Ausgleich für diesen Rechtsverlust sind in den §§ 54 ff. UrhG Vergütungsansprüche (eine Kombination von Geräte-, Medien- und Betreiberabgabe) zugunsten der Urheber vorgesehen. Bisherige Untersuchungen zur Entwicklung dieses Vergütungssystems beziehen sich zumeist nur auf einzelne Entwicklungsstadien und nicht auf den gesamten Entwicklungszeitraum oder lassen hinsichtlich der Darstellung und Analyse der Gesamtentwicklung eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Argumenten, die im Rahmen der die Entwicklung begleitenden Diskussionen vorgetragen wurden, sowie den verschiedenen Entwurfsstadien vermissen. Beides ist jedoch notwendig, um die Entwicklung des Systems voll erfassen und würdigen zu können. Es wird daher die Entwicklung des Vergütungssystems von den ersten Diskussionen zum Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) in den 1950 Jahren bis zu dessen heutiger Ausgestaltung dargestellt und losgelöst von den späteren tatsächlichen Entwicklungen analysiert. Neben einem Blick auf die Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ein Blick auf die europäische Ebene in Form einer Darstellung und Analyse der dort im Hinblick auf die Vergütungssysteme der Mitgliedsstaaten relevanten Entwicklungen und eine Untersuchung der Auswirkungen dieser auf das deutsche Vergütungssystem. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Richtlinie2001/29/EG und der zu dieser ergangenen Rechtsprechung des EuGH. Basierend auf den vorherigen Untersuchungsergebnissen erfolgt ein Ausblick in Bezug auf die mögliche künftige Ausgestaltung des Vergütungssystems mit einem konkreten Anpassungsvorschlag. Dieser hat unter anderem die künftige Erfassung von Cloud- Speicherdiensten durch das Vergütungssystem zum Gegenstand. Die Untersuchung zeigt, dass bereits im Rahmen der ersten Diskussionen in den 1950 Jahren und der in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung Vorgaben entwickelt wurden, die nicht nur für die Anfänge des gesetzlich geregelten Vergütungssystems von Relevanz waren, sondern es auch noch heute sind. Zudem zeigt sie, dass seit mehr als 30 Jahren keine wesentliche Überarbeitung der Vergütungsansprüche stattgefunden hat. Daher existieren grundlegende Defizite, die bereits seit über 30 Jahren bestehen, auch heute noch. Dies ist insbesondere im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle, in deren Rahmen relevante Vervielfältigungen erfolgen und die über die bestehenden Vergütungsansprüche kaum oder gar nicht zu erfassen sind, problematisch. Außerdem zeigt die Untersuchung, dass die bisherige Entwicklung des Vergütungssystems insgesamt einen Trend erkennen lässt, nach dem die Rechte der Urheber zu Gunsten der Vergütungsschuldner nicht immer angemessen zur Geltung kamen und auch weiterhin kommen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die dem Grundgesetz zu entnehmenden Vorgaben dar, sondern ist darüber hinaus auch problematisch in Bezug auf die Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG. Erforderlich sind daher wesentliche Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Konkret zu nennen sind beispielsweise die Einführung von gesetzlichen Rückerstattungsansprüchen sowie die Berücksichtigung von Eigenarten bestimmter Nutzer der vergütungsrelevanten Geräte und Medien. Darüber hinaus erscheint die Einführung von zu mehr Transparenz führenden Regelungen sowie eines neuen Vergütungsanspruchs bezüglich des Anbietens von elektronischen Diensten, in deren Rahmen die Anfertigung von relevanten Vervielfältigungen in einem erheblichen Ausmaß zu erwarten ist, sinnvoll.

AB - Das grundsätzlich dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht findet gemäß § 53 UrhG beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Einschränkung in Bezug auf Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch. Als Ausgleich für diesen Rechtsverlust sind in den §§ 54 ff. UrhG Vergütungsansprüche (eine Kombination von Geräte-, Medien- und Betreiberabgabe) zugunsten der Urheber vorgesehen. Bisherige Untersuchungen zur Entwicklung dieses Vergütungssystems beziehen sich zumeist nur auf einzelne Entwicklungsstadien und nicht auf den gesamten Entwicklungszeitraum oder lassen hinsichtlich der Darstellung und Analyse der Gesamtentwicklung eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Argumenten, die im Rahmen der die Entwicklung begleitenden Diskussionen vorgetragen wurden, sowie den verschiedenen Entwurfsstadien vermissen. Beides ist jedoch notwendig, um die Entwicklung des Systems voll erfassen und würdigen zu können. Es wird daher die Entwicklung des Vergütungssystems von den ersten Diskussionen zum Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst (LUG) in den 1950 Jahren bis zu dessen heutiger Ausgestaltung dargestellt und losgelöst von den späteren tatsächlichen Entwicklungen analysiert. Neben einem Blick auf die Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ein Blick auf die europäische Ebene in Form einer Darstellung und Analyse der dort im Hinblick auf die Vergütungssysteme der Mitgliedsstaaten relevanten Entwicklungen und eine Untersuchung der Auswirkungen dieser auf das deutsche Vergütungssystem. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Richtlinie2001/29/EG und der zu dieser ergangenen Rechtsprechung des EuGH. Basierend auf den vorherigen Untersuchungsergebnissen erfolgt ein Ausblick in Bezug auf die mögliche künftige Ausgestaltung des Vergütungssystems mit einem konkreten Anpassungsvorschlag. Dieser hat unter anderem die künftige Erfassung von Cloud- Speicherdiensten durch das Vergütungssystem zum Gegenstand. Die Untersuchung zeigt, dass bereits im Rahmen der ersten Diskussionen in den 1950 Jahren und der in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung Vorgaben entwickelt wurden, die nicht nur für die Anfänge des gesetzlich geregelten Vergütungssystems von Relevanz waren, sondern es auch noch heute sind. Zudem zeigt sie, dass seit mehr als 30 Jahren keine wesentliche Überarbeitung der Vergütungsansprüche stattgefunden hat. Daher existieren grundlegende Defizite, die bereits seit über 30 Jahren bestehen, auch heute noch. Dies ist insbesondere im Hinblick auf neue Geschäftsmodelle, in deren Rahmen relevante Vervielfältigungen erfolgen und die über die bestehenden Vergütungsansprüche kaum oder gar nicht zu erfassen sind, problematisch. Außerdem zeigt die Untersuchung, dass die bisherige Entwicklung des Vergütungssystems insgesamt einen Trend erkennen lässt, nach dem die Rechte der Urheber zu Gunsten der Vergütungsschuldner nicht immer angemessen zur Geltung kamen und auch weiterhin kommen. Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die dem Grundgesetz zu entnehmenden Vorgaben dar, sondern ist darüber hinaus auch problematisch in Bezug auf die Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG. Erforderlich sind daher wesentliche Änderungen der gesetzlichen Regelungen. Konkret zu nennen sind beispielsweise die Einführung von gesetzlichen Rückerstattungsansprüchen sowie die Berücksichtigung von Eigenarten bestimmter Nutzer der vergütungsrelevanten Geräte und Medien. Darüber hinaus erscheint die Einführung von zu mehr Transparenz führenden Regelungen sowie eines neuen Vergütungsanspruchs bezüglich des Anbietens von elektronischen Diensten, in deren Rahmen die Anfertigung von relevanten Vervielfältigungen in einem erheblichen Ausmaß zu erwarten ist, sinnvoll.

U2 - 10.15488/4967

DO - 10.15488/4967

M3 - Dissertation

CY - Hannover

ER -