Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

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OriginalspracheDeutsch
Seiten (von - bis)24-30
FachzeitschriftUVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung
Jahrgang21
Ausgabenummer1+2
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2007

Abstract

Die Aarhus-Konvention ist seit 30.10.01 in Kraft. Sie bestimmt, dass Bürgern auf Antrag Zugang zu Informationen zu verschaffen ist, die Verwaltung aktiv informiert, Bürger an Entscheidungen ebenso wie an der Aufstellung von Plänen und Programmen zu beteiligen sind und ihnen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen ist. Sie wird EU-weit u. a. durch die zweite Umweltinformations-Richtlinie umgesetzt. In Deutschland setzt das Umweltinformationsgesetz die Richtlinie für Bundesbehörden um. In Ländern und Kommunen ist die Richtlinie direkt wirksam, soweit noch keine Landesumsetzung erfolgt ist. Zum Mindestumfang zu verbreitender Umweltinformationen gehören auch Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Probleme mit der Umsetzung in Deutschland sind verbunden mit dem langwierigen Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnisprinzip hin zum Informationsprinzip in der deutschen Verwaltung und dem Föderalismus. Es gibt Informationen zur UVP und zu UVPen online, allerdings muss man wissen, wer federführende Behörde ist, um die Informationen zu finden; dies ist offensichtlich unbefriedigend. Damit der Bürger Informationen leichter finden kann, ist die Standardisierung des Zugangs sinnvoll, also ein Portal. PortalU, das Umweltportal Deutschland des Bundes und der Länder, ist ein Ansatz zum einheitlichen Zugang. Derzeit wird eine Strategie zur Einbindung der Kommunen entwickelt.
Die Umweltinformations-Richtlinie garantiert auch den Zugang für Gutachter; diese brauchen aber Daten in weiterverarbeitbaren Formaten. Der Lösungsansatz dazu ist der Aufbau so genannter Geodateninfrastrukturen.

Zitieren

Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen. / Scholles, Frank.
in: UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung, Jahrgang 21, Nr. 1+2, 2007, S. 24-30.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Scholles, F 2007, 'Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen.', UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung, Jg. 21, Nr. 1+2, S. 24-30.
Scholles, F. (2007). Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen. UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung, 21(1+2), 24-30.
Scholles F. Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen. UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung. 2007;21(1+2):24-30.
Scholles, Frank. / Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen. in: UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung. 2007 ; Jahrgang 21, Nr. 1+2. S. 24-30.
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TY - JOUR

T1 - Beitrag von Umweltinformationssystemen zur Umsetzung der Aarhus-Konvention, insbesondere bei Umweltprüfungen.

AU - Scholles, Frank

PY - 2007

Y1 - 2007

N2 - Die Aarhus-Konvention ist seit 30.10.01 in Kraft. Sie bestimmt, dass Bürgern auf Antrag Zugang zu Informationen zu verschaffen ist, die Verwaltung aktiv informiert, Bürger an Entscheidungen ebenso wie an der Aufstellung von Plänen und Programmen zu beteiligen sind und ihnen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen ist. Sie wird EU-weit u. a. durch die zweite Umweltinformations-Richtlinie umgesetzt. In Deutschland setzt das Umweltinformationsgesetz die Richtlinie für Bundesbehörden um. In Ländern und Kommunen ist die Richtlinie direkt wirksam, soweit noch keine Landesumsetzung erfolgt ist. Zum Mindestumfang zu verbreitender Umweltinformationen gehören auch Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt und Umweltverträglichkeitsprüfungen.Probleme mit der Umsetzung in Deutschland sind verbunden mit dem langwierigen Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnisprinzip hin zum Informationsprinzip in der deutschen Verwaltung und dem Föderalismus. Es gibt Informationen zur UVP und zu UVPen online, allerdings muss man wissen, wer federführende Behörde ist, um die Informationen zu finden; dies ist offensichtlich unbefriedigend. Damit der Bürger Informationen leichter finden kann, ist die Standardisierung des Zugangs sinnvoll, also ein Portal. PortalU, das Umweltportal Deutschland des Bundes und der Länder, ist ein Ansatz zum einheitlichen Zugang. Derzeit wird eine Strategie zur Einbindung der Kommunen entwickelt.Die Umweltinformations-Richtlinie garantiert auch den Zugang für Gutachter; diese brauchen aber Daten in weiterverarbeitbaren Formaten. Der Lösungsansatz dazu ist der Aufbau so genannter Geodateninfrastrukturen.

AB - Die Aarhus-Konvention ist seit 30.10.01 in Kraft. Sie bestimmt, dass Bürgern auf Antrag Zugang zu Informationen zu verschaffen ist, die Verwaltung aktiv informiert, Bürger an Entscheidungen ebenso wie an der Aufstellung von Plänen und Programmen zu beteiligen sind und ihnen Zugang zu Gerichten zu ermöglichen ist. Sie wird EU-weit u. a. durch die zweite Umweltinformations-Richtlinie umgesetzt. In Deutschland setzt das Umweltinformationsgesetz die Richtlinie für Bundesbehörden um. In Ländern und Kommunen ist die Richtlinie direkt wirksam, soweit noch keine Landesumsetzung erfolgt ist. Zum Mindestumfang zu verbreitender Umweltinformationen gehören auch Pläne und Programme mit Bezug zur Umwelt und Umweltverträglichkeitsprüfungen.Probleme mit der Umsetzung in Deutschland sind verbunden mit dem langwierigen Paradigmenwechsel vom Amtsgeheimnisprinzip hin zum Informationsprinzip in der deutschen Verwaltung und dem Föderalismus. Es gibt Informationen zur UVP und zu UVPen online, allerdings muss man wissen, wer federführende Behörde ist, um die Informationen zu finden; dies ist offensichtlich unbefriedigend. Damit der Bürger Informationen leichter finden kann, ist die Standardisierung des Zugangs sinnvoll, also ein Portal. PortalU, das Umweltportal Deutschland des Bundes und der Länder, ist ein Ansatz zum einheitlichen Zugang. Derzeit wird eine Strategie zur Einbindung der Kommunen entwickelt.Die Umweltinformations-Richtlinie garantiert auch den Zugang für Gutachter; diese brauchen aber Daten in weiterverarbeitbaren Formaten. Der Lösungsansatz dazu ist der Aufbau so genannter Geodateninfrastrukturen.

M3 - Artikel

VL - 21

SP - 24

EP - 30

JO - UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung

JF - UVP Report : Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltmanagement und nachhaltiger Entwicklung

SN - 0933-0690

IS - 1+2

ER -

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