Bachelor und Master in der beruflichen Bildung: Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung der Bezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich

Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandMonografieForschung

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Details

OriginalspracheDeutsch
Seitenumfang119
Auflage1
ISBN (elektronisch)9783845203423
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2007

Publikationsreihe

NameSchriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht
Band4

Abstract

Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abschlussbezeichnungen Bachelor (Professional) und Master (Professional) für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung verwendet werden können. Die zunehmende grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer erfordert Abschlussbezeichnungen, die international lesbar sind. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rechtliche Bedenken dann nicht bestehen, wenn die berufliche Weiterbildung ein hohes, einer Hochschulausbildung vergleichbares Qualifikationsniveau erreicht. Den Hochschulen ist kein Monopol hinsichtlich der Verwendung der Begriffe Bachelor und Master verliehen.

Zitieren

Bachelor und Master in der beruflichen Bildung: Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung der Bezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich. / Epping, Volker; Lenz, Sebastian.
1 Aufl. 2007. 119 S. (Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht; Band 4).

Publikation: Buch/Bericht/Sammelwerk/KonferenzbandMonografieForschung

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doi = "10.5771/9783845203423",
language = "Deutsch",
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series = "Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht",
edition = "1",

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TY - BOOK

T1 - Bachelor und Master in der beruflichen Bildung

T2 - Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung der Bezeichnungen Bachelor und Master im nicht-akademischen Bereich

AU - Epping, Volker

AU - Lenz, Sebastian

PY - 2007

Y1 - 2007

N2 - Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abschlussbezeichnungen Bachelor (Professional) und Master (Professional) für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung verwendet werden können. Die zunehmende grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer erfordert Abschlussbezeichnungen, die international lesbar sind. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rechtliche Bedenken dann nicht bestehen, wenn die berufliche Weiterbildung ein hohes, einer Hochschulausbildung vergleichbares Qualifikationsniveau erreicht. Den Hochschulen ist kein Monopol hinsichtlich der Verwendung der Begriffe Bachelor und Master verliehen.

AB - Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abschlussbezeichnungen Bachelor (Professional) und Master (Professional) für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung verwendet werden können. Die zunehmende grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer erfordert Abschlussbezeichnungen, die international lesbar sind. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rechtliche Bedenken dann nicht bestehen, wenn die berufliche Weiterbildung ein hohes, einer Hochschulausbildung vergleichbares Qualifikationsniveau erreicht. Den Hochschulen ist kein Monopol hinsichtlich der Verwendung der Begriffe Bachelor und Master verliehen.

U2 - 10.5771/9783845203423

DO - 10.5771/9783845203423

M3 - Monografie

SN - 9783832929411

T3 - Schriften zum Bildungs- und Wissenschaftsrecht

BT - Bachelor und Master in der beruflichen Bildung

ER -

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