Details
Originalsprache | Deutsch |
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Aufsatznummer | 00017 |
Fachzeitschrift | Newsdienst ZD-Aktuell |
Jahrgang | 2022 |
Ausgabenummer | 1 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - Jan. 2022 |
Abstract
Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).
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in: Newsdienst ZD-Aktuell, Jahrgang 2022, Nr. 1, 00017, 01.2022.
Publikation: Beitrag in Fachzeitschrift › Artikel › Forschung
}
TY - JOUR
T1 - Anwendbarkeit des neuen TTDSG auf die Reichweitenmessung ohne Cookies
T2 - das Ende des Online-Trackings?
AU - Stoklas, Jonathan
PY - 2022/1
Y1 - 2022/1
N2 - Mit Wirkung v. 1.12.2021 ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten.Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).
AB - Mit Wirkung v. 1.12.2021 ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten.Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).
M3 - Artikel
VL - 2022
JO - Newsdienst ZD-Aktuell
JF - Newsdienst ZD-Aktuell
IS - 1
M1 - 00017
ER -