Anwendbarkeit des neuen TTDSG auf die Reichweitenmessung ohne Cookies: das Ende des Online-Trackings?

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Autoren

  • Jonathan Stoklas

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Details

OriginalspracheDeutsch
Aufsatznummer00017
FachzeitschriftNewsdienst ZD-Aktuell
Jahrgang2022
Ausgabenummer1
PublikationsstatusVeröffentlicht - Jan. 2022

Abstract

Mit Wirkung v. 1.12.2021 ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten.

Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).

Zitieren

Anwendbarkeit des neuen TTDSG auf die Reichweitenmessung ohne Cookies: das Ende des Online-Trackings? / Stoklas, Jonathan.
in: Newsdienst ZD-Aktuell, Jahrgang 2022, Nr. 1, 00017, 01.2022.

Publikation: Beitrag in FachzeitschriftArtikelForschung

Stoklas, Jonathan. / Anwendbarkeit des neuen TTDSG auf die Reichweitenmessung ohne Cookies : das Ende des Online-Trackings?. in: Newsdienst ZD-Aktuell. 2022 ; Jahrgang 2022, Nr. 1.
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TY - JOUR

T1 - Anwendbarkeit des neuen TTDSG auf die Reichweitenmessung ohne Cookies

T2 - das Ende des Online-Trackings?

AU - Stoklas, Jonathan

PY - 2022/1

Y1 - 2022/1

N2 - Mit Wirkung v. 1.12.2021 ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten.Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).

AB - Mit Wirkung v. 1.12.2021 ist das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft getreten.Das TTDSG ist gem. § 1 Abs. 3 für alle Unternehmen und Personen anwendbar, die im Geltungsbereich des TTDSG eine Niederlassung haben, Dienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Somit ergibt sich, wie bereits bei der DS-GVO, ein überterritorialer Anwendungsbereich. Das TTDSG enthält, neben Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation, in § 25 TTDSG auch neue Regeln zum Speichern und Abrufen von Informationen im Endgerät der Nutzer. Dabei soll u. a. nunmehr die e-Privacy-RL (RL 2002/58/EG) umgesetzt werden. Die wohl bekannteste und gängigste Technologie, die von diesen Regelungen betroffen ist, sind sog. Cookies (kleine Textdateien, die auf dem Endgerät der Nutzer abgerufen werden können).

M3 - Artikel

VL - 2022

JO - Newsdienst ZD-Aktuell

JF - Newsdienst ZD-Aktuell

IS - 1

M1 - 00017

ER -